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@pixaby_geraĺt
14. Mai 2026

Ohne ärztliche Weiterbildung verschärft sich der Fachkräftemangel

Wichtiges Thema auf dem Deutschen Ärztetag in Hannover – Diskussionen um das Schleswig-Holsteinische Landeskrankenhausgesetz – Ärztekammer sieht Anpassungsbedarf

Vom 12. bis zum 15. Mai findet der diesjährige Deutsche Ärztetag in Hannover statt, an dem auch Delegierte der Schleswig-Holsteinischen Ärzteschaft teilnehmen. Ein besonderer Programmhöhepunkt ist der Himmelfahrts-Donnerstag, denn dann widmet sich der Ärztetag ausschließlich dem Thema Weiterbildung. Damit wird der Bedeutung dieses Themas für das Versorgungssystem Rechnung getragen. Bereits im vergangenen Jahr wurde auch die Durchführung und Finanzierung der Weiterbildung  mit Blick auf angekündigte gesetzliche Krankenhausreformen diskutiert. Dieser Aspekt hat für die Ärztekammer Schleswig-Holstein  mit dem Landesgesetzesentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung eine ganz besondere Aktualität. Laut Entwurf soll eine Verpflichtung zur ärztlichen Weiterbildung für Krankenhäuser nicht im Gesetzt selber verankert werden. „Wir betrachten den Gesetzesentwurf mit Sorge“, so Kammerpräsident Professor Henrik Herrmann. „Durch die Krankenhausplanung und der Zuweisung von Leistungsgruppen wird die ärztliche Weiterbildung durch notwendiges Wechseln der Weiterbildungsstätten erschwert, zudem wächst durch die engeren finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser das Risiko, dass die ärztliche Weiterbildung aus wirtschaftlichen Gründen vernachlässigt wird. Ohne eine strukturierte Weiterbildung wird sich der Fachkräftemangel jedoch verschärfen. Die negativen Auswirkungen werden wir zwar nicht heute, aber in wenigen Jahren umso deutlicher spüren, insbesondere im ambulanten Bereich, wo eine Niederlassung an den Facharztstatus gebunden ist“.

Der Gesetzesentwurf soll zum einen das Landekrankenhausgesetz reformieren. Zusätzlich enthält es Änderungen am Krebsregistergesetz. Das Kabinett hat die derzeitige Fassung, die neue bundesrechtliche Vorgaben erfüllen soll, verabschiedet. Nach der Verbände-Anhörung folgt in der Regel die Befassung  im Sozialausschuss gefolgt vom Landtag.

Herrmann weiter: „Es ist daher unumgänglich, dass Krankenhäuser auch künftig die Weiterbildung als integralen Bestandteil in ihrer Planung verpflichtend berücksichtigen sollten, was im Landeskrankenhausgesetz hinterlegt ist“.