
Ärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes
„Wir begrüßen insbesondere, dass die Patientensicherheit durch die Gesetzesnovelle deutlich erhöht wird“, erklärt Professor Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. „Die Koordination durch die Leitstellen ermöglicht es, akute Notfälle zuverlässig zu erkennen und von weniger dringenden Anliegen zu unterscheiden. Dadurch bleiben die Notarzteinsatzmittel gezielt für die schwersten Fälle verfügbar – die Patientinnen und Patienten, die wirklich lebensbedrohlich erkrankt sind, erhalten schneller und passgenau Hilfe.“
Besonders positiv hervorgehoben wird der Einsatz von Rettungseinsatzfahrzeugen (REF). Diese Fahrzeuge ermöglichen es, dass erfahrene Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nicht-kritische Fälle schneller versorgen, Reaktionszeiten verkürzen und Ressourcen für schwere Notfälle freigeben und damit auch der Einsatz von Rettungswagen (RTW) gezielter gesteuert werden kann.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein betont zudem, dass das Gesetz mehr Flexibilität und einen gezielten Ressourceneinsatz ermöglicht. Leitstellen können künftig Einsätze nach medizinischer Dringlichkeit priorisieren und Patientinnen und Patienten direkt an die passenden Versorgungssektoren weiterleiten. So werden unnötige Kliniktransporte vermieden, Notaufnahmen entlastet und Rettungsmittel effizient eingesetzt – ein entscheidender Vorteil insbesondere für ländliche Regionen.
„Sehr positiv ist auch, dass die Telemedizin gestärkt wird und die ärztlichen Kompetenzen durch gemeinsame Fortbildungen mit den Notfallsanitätern kontinuierlich erweitert werden“, so Professor Herrmann. „Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Notärztinnen, Notfallsanitätern und Rettungsdiensten auf ein neues, professionelles Niveau gehoben – zum Nutzen aller Patientinnen und Patienten.“
Abschließend appelliert die Ärztekammer Schleswig-Holstein an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte schildern Sie bei einem Notruf Ihre Beschwerden wahrheitsgemäß und präzise. Nur so können die Leitstellen die Rettungsmittel optimal zuordnen und sicherstellen, dass die Einsatzkräfte schnell bei denjenigen ankommen, die sie am dringendsten benötigen.“
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten und die Interessen der Ärztinnen und Ärzte im Land konstruktiv einbringen.