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Kammerversammlung am 10. Juni 2026
11. Juni 2026

Kritik und Forderungen am GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz: Kammerversammlung verabschiedet Resolution

Die Kammerversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. Juni 2026 erneut Kritik am geplanten GKV-Stabilisierungsgesetz geäußert und entsprechende Änderungen gefordert. Dies fassten die Abgeordneten in einer Resolution zusammen.

Resolution der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Anlässlich der parlamentarischen Diskussion um den Gesetzesentwurf zur GKV-Beitragssatzstabilisierung fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, den Gesetzesentwurf deutlich zu überarbeiten. Statt einer reinen Sparpolitik müssen zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort umgesetzt werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen nicht dazu bei, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren. Stattdessen gefährden sie die Patientenversorgung unmittelbar. Die angespannte Versorgungslage wird sich weiter verschärfen. Die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und stattdessen werden die Defizite auf Praxen, Krankenhäuser sowie Patientinnen und Patienten verlagert. Die Folgen der geplanten Maßnahmen sind längere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen, eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels, wirtschaftliche Risiken für Praxen und Krankenhäuser mit Personalabbau, weiteren Insolvenzen und Klinikschließungen und damit eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die wachsende Zahl chronisch kranker Patientinnen und Patienten.

Wir fordern:

  • Den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens tragfähige Alternativen und echte Strukturreformen zu entwickeln.
  • Stärkung der Leistungserbringung durch eine tragfähige und verlässliche Finanzierung und Entlastungen durch Entbürokratisierung und sinnvolle Deregulierung.
  • Die vollständige Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende aus Bundessteuermitteln  und eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung.