
Gesundheitsorganisationen warnen: Spargesetz droht Versorgung zu verschlechtern
Die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer und die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein warnen eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Organisationen tragen die vorgesehenen Maßnahmen nicht dazu bei, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren. Stattdessen gefährden sie die Patientenversorgung unmittelbar. KVSH, KGSH, ÄKSH und PKSH warnen davor, dass das GKV-Spargesetz die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen wird. Die Folgen wären längere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen, eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels, wirtschaftliche Risiken für Praxen und Krankenhäuser mit weiteren Insolvenzen und Klinikschließungen und damit eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht gelöst. Stattdessen werden die Defizite auf Praxen, Krankenhäuser sowie Patientinnen und Patienten verlagert. Besonders unverständlich ist: Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin nicht annähernd ausreichend aus Steuermitteln finanziert. Der Bundeszuschuss an die Krankenkassen soll im Gegenteil sogar um 1,8 Milliarden gekürzt werden. Dadurch werden Milliardenlasten den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet. Die vorgesehenen Regelungen bedeuten faktisch Leistungskürzungen durch die Hintertür. Werden Vergütungen gedeckelt, notwendige Kostensteigerungen nicht refinanziert und finanzielle Spielräume weiter eingeschränkt, hat dies zwangsläufig unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. Bereits heute arbeiten viele Einrichtungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die wachsende Zahl chronisch kranker und multimorbider Patientinnen und Patienten. Entlastungen der Leistungserbringer durch Entbürokratisierung und Abbau regulatorischer Vorgaben und Kontrollen sind nicht vorgesehen.
Gemeinsames Statement der vier Organisationen: „Wer die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung sichern will, darf nicht bei der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung sparen. Das geplante Gesetz setzt an den falschen Stellen an: Statt die Ursachen der Finanzprobleme anzugehen, belastet es diejenigen, die die Versorgung täglich sicherstellen. Notwendige Investitionen werden erschwert, wirtschaftliche Risiken verschärft und die Handlungsspielräume von Praxen und Krankenhäusern weiter eingeschränkt. Für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung braucht es nachhaltige Reformen und eine verlässliche Finanzierung statt kurzfristiger Sparmaßnahmen“, erklären KVSH, KGSH, ÄKSH und PKSH gemeinsam.
Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein: "Nur gut weitergebildete Fachärztinnen und -ärzte gewährleisten eine hohe Versorgungsqualität für Patienten. Der Bedarf wächst bereits heute schneller als die Zahl der nachrückenden Mediziner. Doch die ärztliche Weiterbildung wird durch das geplante Gesetz zusätzlich unter Druck geraten und damit zukünftig die stationäre und ambulante Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürgern erschweren. Wir fordern daher den Bundesgesetzgeber auf, statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort umzusetzen. Gemeinsam werden wir dadurch Effizienzsteigerungen und neu ausgerichtete Ressourcenverteilungen erreichen, die gerecht verteilt sind und die Versorgung verbessern werden."
Die Spitzenorganisationen appellieren an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens tragfähige Alternativen zu entwickeln. Notwendig seien nachhaltige Strukturreformen, Entbürokratisierung und sinnvolle Deregulierung, eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung.