
Die angespannte finanzielle Lage wird verschärft und damit die Patientenversorgung gefährdet
„Es ist weiterhin massiv enttäuschend, dass in der Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht die richtigen Schlüsse und Entscheidungen getroffen werden. Stattdessen werden die wesentlichen Risiken ignoriert. Sollte das Gesetz – so wie nun ausgestaltet – kommen, dann gefährdet es die Patientenversorgung unmittelbar. Die ohnehin angespannte Versorgungslage wird weiter verschärft. Ganz konkret bedeutet das weiterhin längere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen, wirtschaftliche Risiken für Praxen und Krankenhäuser mit weniger Investitionen, Personalabbau, sogar weiteren Insolvenzen und Klinikschließungen. Damit ist die Gefährdung der wohnortnahen Versorgung vorprogrammiert. Das kann für ein Bundesland wie Schleswig-Holstein, in dem rund 80 % der Bevölkerung im ländlichen Raum lebt, besonders riskant werden.
Zwar soll ein höherer Anteil der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln finanziert und der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds weniger stark abgesenkt werden. Leider kommt der Bund seinen notwendigen finanziellen Verpflichtungen aber immer noch nicht ausreichend nach. Damit werden die ursprünglichen Ursachen der Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin nicht gelöst. Für die ambulante Versorgung bringen die Änderungsanträge keinerlei Verbesserungen, denn die tiefgreifenden Einschnitte belieben unverändert.
Erschwerend kommt noch die kürzlich erfolgte Ankündigung der Koalition zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und der Verpflichtung, eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen zu müssen. Der Patientenandrang in den Arztpraxen wird sich weiter erhöhen und die Wartezimmer werden völlig unnötig zu noch größeren Ansteckungsherden. Zusätzlich wird die Entscheidung ein erhöhter administrativer Aufwand für die Arztpraxen bedeuten. Statt Bürokratie abzubauen, steigen die bürokratischen Belastungen für Ärztinnen und Ärzte immer weiter.
Wir fordern daher den Bundesgesetzgeber nach wie vor auf, statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort umzusetzen. Gemeinsam werden wir dadurch Effizienzsteigerungen und neu ausgerichtete Ressourcenverteilungen erreichen, die gerecht verteilt sind und die Versorgung verbessern werden.“