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Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein
29. Mai 2026

Der Gesetzesentwurf zur GKV-Beitrags-stabilisierung muss angepasst werden

Diskussionen um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützt Empfehlungen des Gesundheitsausschuss des Bundesrats

Der Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) ist in der Diskussion. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat nun erste Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrats zur Anpassung des Entwurfs ausgesprochen. „Wir fordern den Bundesgesetzgeber erneut auf, den Gesetzesentwurf deutlich zu berarbeiten“, so Prof. Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Bereits auf dem Deutschen Arztetag in Hannover hatte die Ärzteschaft um gerechtere Lastenverteilung in den Einsparungen gebeten. „Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats kommt zu denselben Kritikpunkten, die wir als deutsche Ärzteschaft bereits seit Wochen massiv ansprechen“. So empiehlt der Gesundheitsausschuss beispielsweise die vorgesehenen Einsparmaßnahmen im Bereich der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie einer erneuten, umfassenden Prüfung zu unterziehen.

Weitere gemeinsame Kritikpunkte betreffen unter anderen die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sowie die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik der extrabudgetären Leistungen im ambulanten Bereich. Dies führe zu einem absehbaren Rückgang der verfügbaren Facharzttermine, längere Wartezeiten und Leistungskürzungen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Prüfquoten wird nicht als geeignetes Instrument zur Dämpfung der Ausgabendynamik im Krankenhausbereich gesehen. Sie berge Risiken für Versorgungsqualität, Transparenz und Fairness der Abrechnungspraxis.

Darüber hinaus empiehlt der Gesundheitsausschuss die Streichung der Regelung über den Abschlag auf die Preise, wenn es zur Mengensteigerung bei den Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung kommt. Ebenso sei eine Abschaffung der Zuschläge für die Organspende-Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte abzulehnen. Denn ihre Streichung würde weder der generellen Bedeutung des Themas Organspende gerecht noch der Bedeutung der Aufklärung, Information und Beratung im Besonderen. Schließlich sei die beabsichtigte Einschränkung der Entbudgetierung des Versorgungsbereichs der Kinder-und Jugendmedizin und der allgemeinen hausärztlichen Versorgung abzulehnen.

Bereits auf dem Arztetag wurde davor gewarnt, die in die Wege geleiteten Strukturreformen im Krankenhausbereich nicht durch unausgewogene Sparmaßnahmen zu konterkarieren. Statt einer strukturierten Krankenhausreform werde die „kalte Strukturbereinigung“ im Kliniksektor beschleunigt. „Versorgungsqualität, Patientensicherheit, medizinische Notwendigkeit und Versorgungseffizienz müssen weiterhin die obersten Ziele bleiben, auch beim Versuch der Stabilisierung der GKV“, erläutert Prof. Herrmann.