Prävention

Vorsorge für Ihre Gesundheit

Als Ärztekammer Schleswig-Holstein unterstützen wir verschiedene Maßnahmen und Kampagnen zur Gesundheitsvorsorge und informieren Sie über Präventionsmöglichkeiten. Einige dieser möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Viele Krankenkassen bieten verschiedene Maßnahmen zur individuellen Prävention an. Ob geförderter Sportkurs oder Ernährungsseminar – lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt beraten, welche Präventionsmaßnahmen für Sie sinnvoll sind und erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach entsprechenden Angeboten und einer Kostenübernahme.

Gesundheitskampagne „Runter vom Sofa: Warum vorbeugen besser ist als heilen“

Seit vielen Jahren engagieren sich die Ärztekammer Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinische Landfrauenverband in Kooperation für die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Von 2025 bis 2027 beschäftigt sich die gemeinsame Gesundheitskampagne mit dem Thema Prävention. Unter dem Motto „Runter vom Sofa: Warum vorbeugen besser ist als heilen“ informieren Ärztekammer und Landfrauenverband die Öffentlichkeit in verschiedenen Vortragsveranstaltungen in Schleswig-Holstein über die Bedeutung vorbeugenden Handelns hinsichtlich der meistverbreitenden Erkrankungen. Die Veranstaltungen sind für Teilnehmende kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Termine erfahren Sie telefonisch unter 04551 803 206 in der Geschäftsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
 

Impfschutz

Impfungen zählen zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin. Als Mitglied der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V. engagiert sich die Ärztekammer für den Impfschutz der Bevölkerung und unterstützt die Informations- und Aufklärungskampagne „ProImpfen“ des Landesgesundheitsministeriums Schleswig-Holstein.

Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzlich krankenversicherte Personen haben einen Anspruch auf Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Hier finden Sie einen Überblick darüber, welche Untersuchungen in welchem Alter von der Krankenkasse bezahlt werden.

  • Ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): Ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis.
  • Ab 20 Jahren (Frauen): Einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) bei Gynäkologinnen und Gynäkologen zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
  • Bis 25 Jahre (Frauen): Jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien bei Gynäkologinnen und Gynäkologen.
  • Ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkologinnen und Gynäkologen hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • Ab 35 Jahren (Frauen): Alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test bei Gynäkologinnen und Gynäkologen.
  • Ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes in der Hausarztpraxis.
    • Innerhalb des Check-Ups außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up noch keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
  • Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening zur Früherkennung. Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. Es darf nur von Ärztinnen und Ärzten vorgenommen werden, die über eine kassenärztliche Zulassung verfügen und – das ist wichtig – eine Genehmigung für das Hautkrebs-Screening durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben.
  • Ab 45 Jahren (Männer): Jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata bei Ärztinnen und Ärzten für Urologie oder Allgemeinmedizin oder bei Internistinnen und Internisten.
  • Ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs in Form eines jährlichen Tests auf verborgenes Blut im Stuhl, zum Beispiel in der Hausarztpraxis, bei Gynäkologinnen und Gynäkologen oder Ärztinnen und Ärzten für Innere Medizin.
  • Ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs – im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl (Hausarztpraxis, Ärztinnen und Ärzte für Urologie oder Innere Medizin) oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren in einer Praxis für Gastroenterologie.
  • Neu seit 1. April 2025 ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren.
  • Ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Seit 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Seit Januar 2025 werden Frauen zwischen 70 bis 75 Jahren meldebasiert per Post eingeladen und müssen sich nicht mehr selbst beim wohnortnahen Screening melden. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.
  • Ab 65 Jahren (Männer): Einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Ärztinnen und Ärzten der Urologie, Inneren Medizin oder Chirurgie mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung.