Patientenverfügung in Schleswig-Holstein

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Jede Person hat das Recht, über medizinische Maßnahmen, die an ihr oder ihm durchgeführt werden sollen, selbst zu entscheiden. Durch Unfall, Krankheit oder auch im fortgeschrittenen Alter kann es jedoch sein, dass Sie diese Fragen nicht mehr selbst beantworten können.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet eine Möglichkeit der Willenserklärung im Voraus. Hier können Sie schriftlich festhalten, ob bzw. welche medizinischen Maßnahmen bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen vorgenommen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. So wird das Selbstbestimmungsrecht auch in diesen Fällen gewahrt.

Vorsorgevollmacht

In diesem Zusammenhang ist auch die Vorsorgevollmacht bedeutsam. Hiermit können Sie einer oder mehreren Personen die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten übertragen – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

Betreuungsverfügung

Denken Sie auch an die Betreuungsverfügung. Sie ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung für den Fall der Anordnung einer Betreuung.