Ärztliche Gutachten

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Es gibt viele Gründe, warum die Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Hier finden Sie eine Übersicht der Ärztinnen und Ärzte, die solche Gutachten erstellen.

Bitte kontrollieren Sie auf der behördlichen Anordnung, welche Qualifikationen die Ärztinnen und Ärzte gemäß § 11 (2) der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung FeV) benötigen.

Auszug § 11 (2) FeV

„Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem

  1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
  2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
  3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
  4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
  5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,

erstellt werden soll.“

Die untenstehende Übersicht stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind nur Ärztinnen und Ärzte gelistet, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Kontakt

Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten sich auch in die Liste eintragen lassen? Dann senden Sie uns eine kurze E-Mail an mitglied(at)aeksh.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.