Ausbildungsvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA)

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle für die Ausbildung zur/m Medizinischen Fachangestellten. Wir beraten sowohl Ausbildende (Arbeitgeber) als auch Auszubildende u. a. zum Thema Berufsausbildungsvertrag.

Der Vertrag fixiert die Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses inkl. Beginn und Ende der Berufsausbildung, Höhe der Vergütung sowie Urlaubstage der/s Auszubildenden. Ein weiterer Bestandteil ist die Ausbildungsordnung, die die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung festlegt.

Nach Unterzeichnung – bei Minderjährigen zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten – wird der Vertrag gemeinsam mit einem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, einem Schulabschlusszeugnis sowie gegebenenfalls einem Nachweis der Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein eingereicht.

Nach Eintrag in das Verzeichnis erhält die Ärztin bzw. der Arzt zwei Exemplare des Ausbildungsvertrages zurück, eins für den Auszubildenden und eins für den Ausbildenden, ein Muster eines Ausbildungsplanes und einen Ausbildungsnachweis.

Wichtige Downloads, wie eine Checkliste zum Ausbildungsvertrag, sowie alle weiteren Muster und Formulare finden Sie hier als Download.