Prüfung zur/m Medizinischen Fachangestellten

Alles rund um die Prüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst eine Prüfungsdauer von zweimal 120 Minuten und einmal 60 Minuten. Das Fachwissen der/s Auszubildenden wird in den Fächern Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde im Multiple-Choice-Verfahren abgefragt.

Liegen die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen vor, kann die/der Auszubildende zur praktischen Prüfung antreten. Diese findet in den Räumen der Akademie der Ärztekammer Haus A statt und umfasst insgesamt ca. 120 Minuten – inkl. Vorbereitung, Prüfungssituation sowie abschließendem Fachgespräch.

Eine genaue Beschreibung des Ablaufs der praktischen Prüfung sowie eine Musteraufgabe finden Sie in den Downloads.


Ausbildungsnachweis

Eine wichtige Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist die lückenlose Pflege des Ausbildungsnachweises. Dieser wird vom Prüfungsausschuss auf Vollständigkeit und inhaltliche Mängel geprüft.


Termine

  • schriftliche Abschussprüfung: 18. November 2025 (in der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein)
  • praktische Abschlussprüfung: 3. Januar bis zum 8. Januar 2026 (in der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein)
  • Zwischenprüfung: 11. März 2026 (online)
  • schriftliche Abschlussprüfung: 6. Mai 2026 (in der jeweiligen Berufsschule)
  • praktische Abschlussprüfung: 17. Juni bis 04. Juli 2026 (in der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein)
  • Anmeldefrist Abschlussprüfung Sommer: 15. Februar jeden Jahres
  • Anmeldefrist Abschlussprüfung Winter: 31. August jeden Jahres


Externenprüfung gemäß § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Sie haben die Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten nicht absolviert, arbeiten aber schon lange Zeit in einer Arztpraxis und üben die Tätigkeiten einer/eines MFA aus? Dann können Sie sich gemäß § 45 BBiG zur Abschlussprüfung als externe/-r Teilnehmer/-in anmelden.

Prüfungsvoraussetzung: Nachweis mithilfe qualifizierter Arbeitszeugnisse über viereinhalb Jahre Vollzeit (neun Jahre Teilzeit) im Berufsbild der/des MFA

Die externe Abschlussprüfung besteht, genau so wie bei den Auszubildenden, aus einem schriftlichen Prüfungsteil (Med. Behandlungsassistenz, Praxisorganisation und -verwaltung, Wirtschafts- und Sozialkunde) und einem praktischen Prüfungsteil mit anschließendem Fachgespräch. Nach erfolreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie einen Abschlussbrief und ein Prüfungszeugnis.

Die Akademie der Ärztekammer SH bietet unterstützende Fortbildungen an. Erfahren sie hier mehr!

Wegweiser für die praktische Prüfung
Drei Frauen schauen lächelnd in die Kamera und der Titel “praktische Prüfung MFA - Ein Wegweiser” wird angezeigt