Ausbildung zur MFA

Ausbildung

Was Sie im Lauf Ihrer Ausbildung zur/m Medizinischen Fachangestellten erwartet, damit haben Sie sich sicher vor Ihrer Ausbildung auseinandergesetzt.

An dieser Stelle finden Sie nun zahlreiche Informationen, die im Laufe Ihrer Ausbildung relevant werden: von Details zur überbetrieblichen Ausbildung über Informationen zum Ausbildungsvertrag bis zu Wissenswertem rund um die Prüfung.

Eine zentrale Bedeutung kommt dem Ausbildungsnachweis zu, der Sie über die gesamte Zeit Ihrer Ausbildung begleitet.

Ausbildungsnachweis MFA

Spätestens zur praktischen Prüfung wird er relevant: der lückenlos geführte Ausbildungsnachweis.

Gemäß § 43 Satz 1 Nummer 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden die Personen zur Abschlussprüfung zugelassen, die den vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt haben.

Ein Ausbildungsnachweis gilt als vollständig geführt, wenn folgende Aspekte erfüllt sind:

  • Der Ausbildungsnachweis muss abgeheftet sein.
  • Alle Berichte müssen von der/vom verantwortlichen ärztlichen Ausbilder/in und der/m Auszubildenden unterschrieben sein.
  • Der Ausbildungsnachweis hat wahrheitsgemäß zu dokumentieren, welche Ausbildungsinhalte während der Ausbildungszeit vermittelt wurden.
  • Der Ausbildungsnachweis ist dokumentenecht zu führen, Berichte dürfen nicht mit Bleistift geschrieben sein.
  • Der Ausbildungsnachweis muss zum Zeitpunkt der praktischen Prüfung vollständig abgeschlossen sein.
  • Gleiches gilt für Prüfungsteilnehmer/innen, die nach verkürzter Ausbildungsdauer an der Prüfung teilnehmen.
  • Bei Betriebswechsel müssen auch die Unterschriften der/s verantwortlichen ärztlichen Ausbilderin/s des vorherigen Ausbildungsverhältnisses unter den Berichten vorhanden sein.
  • Fremdes geistiges Eigentum aus dem Internet oder anderen Quellen ist nicht rechtens: Die Berichte müssen selbstständig in eigenen Worten formuliert sein.

Der Ausbildungsnachweis wird vor Antritt der praktischen Prüfung vom Prüfungsausschuss auf Vollständigkeit und inhaltliche Mängel, wie beispielsweise kopierte Passagen, geprüft. Sollten erhebliche Mängel vorliegen, kann die vorbehaltlich ausgesprochene Prüfungszulassung am Prüfungstag widerrufen werden.