Informieren Sie sich über:
Modulübersicht
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 120 Ustd.
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 80 Ustd.
Teil 1 / Fachzertifikat Qualitätsmanagement
Teil 2 / Qualitätsmanagementbeauftragte/r
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten 68 Ustd.
Teil 1 / Projektmanagement
Teil 2 / Schnittstellenmanagement
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 160 Ustd.
Teil 1 / Buchführung in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Teil 2 / Kostenrechnung und Finanzwirtschaft in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Teil 3 / Entwicklungen und Tendenzen im Gesundheitswesen
Teil 4 / Controlling
- Führen und Entwickeln von Personal 162 Ustd.
Teil 1 / Durchführung der Ausbildung
Teil 2 / Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Teil 3 / Betriebliches Gesundheitsmanagement
Teil 4 / Personalmanagement
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 50 Ustd.
Teilnehmergebühren
Buchung der Gesamtweiterbildung
- 3.500,00 €
Erfolgt die Buchung der Gesamtweiterbildung nach bereits absolvierten einzelnen Modulen, werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren von höchstens 2 Modulen verrechnet.
Die Verrechnung ist zeitlich auf 3 Jahre begrenzt.
Als Arbeitsgrundlage für das Modul "Führen und Entwickeln von Personal Teil 1 + 2" wird die Arbeitsmappe zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung, erschienen im Felhaus-Verlag, empfohlen. Die Kosten pro Mappe betragen 34,80 € und sind im Buchhandel erhältlich.
Alle weiteren Skripte und Lernmaterialien sind in den Seminargebühren enthalten.
Termine
Eine Auflistung der nächsten Termine finden Sie unter folgendem Link: Aktuelle Termine
Prüfung
Mit erfolgreichem Abschluss sind Sie in der Lage, qualifizierte kaufmännische Aufgaben zu übernehmen. Sie erhalten das Knowhow, Mitarbeiter zu führen und betriebliche Prozesse unter betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, planen, organisieren und zu überwachen.
Die Qualifikation der*des “Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen“ baut auf Fertigkeiten und Kenntnissen von Berufen im Gesundheitswesen mit anschließender Praxiserfahrung auf und ist eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung. Der Abschluss ermöglicht Ihnen in vielen Bundesländern den Übergang in den hochschulischen Bereich.
Die Prüfung wird vor der Ärztekammer Schleswig-Holstein als zuständige Stelle abgelegt und besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Prüfungsteil.
Prüfungsgebühr: 300,00 €
Schriftliche Prüfung
- Die Prüfungsteile beziehen sich auf die sechs Handlungsbereiche.
- Bearbeitungsdauer insgesamt 600 - 630 Minuten
- Aufgabenform: Multiple Choice und Textfragen
- Mit der Anmeldung zur Prüfung sind folgende Nachweise einzureichen:
- Prüfungszeugnis oder Urkunde des Ausbildungsberufes (z.B. Arzthelferin, MFA)
- Tätigkeitsnachweis über erforderliche Berufspraxis
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt erst nach Vorlage der vorgenannten Nachweise! - Anmeldeschluss: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Mündliche Prüfung
- Präsentation
- Themenstellung muss sich auf einen frei wählbaren Handlungsbereich und dem Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" beziehen
- Kurzbeschreibung des Themas muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden
- Dauer: 10 Minuten
- Fachgespräch (anschließend)
- Dauer ca. 20 Minuten
- Einen Ablaufplan un den Vordruck zur Anmeldung des Themas der Präsentation finden Sie unter "Weitere Informationen"
Termine: Die aktuellen Termine der Prüfungen finden Sie hier.
Zusätzliche Seminarempfehlungen
Ausbildereignungsprüfung
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum*zur Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen, kann auf Antrag eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen abgelegt werden. Diese besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch.
Die zuständige Stelle dieser Prüfung ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Prüfungsgebühr für Fachwirte*Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK): 100,00 €
Fördermöglichkeiten
Hochschulzugangsberechtigung mit an Bord
Die Absolventen/-innen dieser Aufstiegsfortbildung erhalten mit dem Abschluss in vielen Bundesländern – so u.a. in Schleswig-Holsten und Hamburg - die uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt, es kann ein Studium in jeder Fachrichtung an den Universitäten aufgenommen werden.
Durch eine Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e.V an der Universität Hamburg werden den geprüften Fachwirten/-innen im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK) auf den Bachelorstudiengang Sozialökonomie, 54 der benötigten 180 ECTS (European Credit Transfer System) angerechnet.
Im Gegenzug ermöglicht die Ärztekammer Schleswig- Holstein den Absolventen/-innen des Kontaktstudienganges Sozial- und Gesundheitsmanagement der an der Universität Hamburg berufsbegleitend angeboten wird die Möglichkeit, die Prüfung zum/zur geprüfte Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK) abzulegen. Für diese Teilnehmer werden spezielle Prüfungsvorbereitungsseminare angeboten.