Dieser Kurs ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung, die bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu beantragen und nach erfolgreicher Prüfung von der Ärztekammer ausgesprochen wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihrer jeweiligen Ärztekammer.