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IT-Sicherheit in der Praxis: IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V verstehen und anwenden

Vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen sind verpflichtet, die Anforderungen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V umzusetzen. Praxisinhaber:innen tragen die Verantwortung für die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen entsprechend der Praxisgröße.

Mit diesem eLearning erhalten Sie einen kompakten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, die gestaffelten Anforderungen nach Praxisgröße sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Bereichen wie Netzwerksicherheit, Patchmanagement, mobile Geräte, Cloud-Anwendungen und TI-Komponenten.

Ziel des Moduls

  • Vermittlung der Inhalte der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
  • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung in der eigenen Praxis

Hinweis: Die Verantwortung für die Umsetzung in der Praxis bleibt unberührt.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne weiter:
Justine Behrens, justine.behrens@aeksh.de
Veranstaltungsort:
Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte
Lernformat:
eLearning
Leitung:
Robert Fischer, LL.M.
Fortbildungsstunden:
3
Fortbildungspunkte:
3
Teilnahmegebühr:
45,00 €