Nichtärztliche Praxisassistenten
Sie sind medizinische Fachangestellte und möchten mehr Verantwortung übernehmen? Durch die Weiterbildung zur nichtärztlichen Praxisassistenz können Sie delegationsfähige Leistungen in der ambulanten Praxis selbstständig übernehmen und ihre Ärztin bzw. ihren Arzt entlasten. So kann eine qualitativ hochwertige ambulante Versorgung sichergestellt werden.
Mit der Weiterbildung zur nichtärztlichen Praxisassistenz erlangen Sie zusätzlich das Zertifikat „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ sowie das Zertifikat „Patientenversorgung und Koordination“. Diese Zertifikate können Sie bei der Akademie beantragen. Die Gebühr beträgt je jeweils 30,00 Euro.
Die Termine der einzelnen Module zur Weiterbildung finden Sie im Veranstaltungskalender. Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer individuellen Weiterbildungsziele, dass wir einige Seminare nur einmal im Jahr anbieten.
1. Theoretische Fortbildung
Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns/Berufsbild
- Hausbesuche und Versorgungsmanagement sowie Verfahrensabläufe und Instrumente (8 Unterrichtsstunden)
Medizinische Kompetenz (Prüfungsrelevante Themen)
- Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Unterrichtsstunden)
- Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter (20 Unterrichtsstunden)
- Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten
Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination (16 Unterrichtsstunden) - Psychosomatische und psychosoziale Versorgung (16 Unterrichtsstunden)
- Grundlagen der Ernährung (20 Unterrichtsstunden)
- Grundlagen der Arzneimittelkunde und -versorgung älterer Menschen (8 Unterrichtsstunden)
- Modernes Wundmanagement (10 Unterrichtsstunden)
- Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen (20 Unterrichtsstunden)
- Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen (20 Unterrichtsstunden)
- Rechtliche Rahmenbedingungen, Demografische Entwicklung und Telemedizinische Grundlagen (17 Unterrichtsstunden)
Kommunikation und Dokumentation
- Professionell Kommunizieren und motivieren (16 Unterrichtsstunden)
- Medizinische Dokumentation/Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (10 Unterrichtsstunden)
2. Notfallmanagement/Grundlagen (20 Unterrichtsstunden)
3. Praktische Fortbildung (50 Unterrichtsstunden)
Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen sowohl in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- und Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen statt. Jeder Hausbesuch ist zu dokumentieren und wird mit 30 Minuten angerechnet, davon 4 mit jeweils einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung, diese werden mit 6 Stunden auf die praktische Fortbildung angerechnet.
Die Vorlagen zur Falldokumentation und Hausbesuchsprotokoll finden Sie auch im Download-Bereich.
Die Mustervorlage „Hausbesuchsprotokoll“ ist als standardisierte Vorlage zur Dokumentation eines im Rahmen des Qualifizierungslehrgangs „Nichtärztliche Praxisassistenz nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V“ zum Nachweis der Durchführung von Hausbesuchen zu beurteilen. Die Vorlage erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die praxisbezogene und ärztlich zu vertretene Dokumentation im Rahmen der ärztlichen Leistungserbringung obliegt alleinig dem Arzt bzw. der Ärztin. Diese kann von der o. a. Vorlage praxisindividuell abweichen.
Bitte die personenbezogenen Daten der Patientin bzw. des Patienten (z. B. Name, Vorname) vor Übersendung anonymisieren.
Der Stundenumfang richtet sich nach der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit:
| Dauer der Berufstätigkeit | Theoretische Fortbildung | Notfallmanagement | Praktische Fortbildung (Hausbesuche) |
| weniger als 5 Jahre | 200 Ustd. | 20 Ustd. | 50 Std. |
| weniger als 10 Jahre | 170 Ustd. | 20 Ustd. | 30 Std. |
| mehr als 10 Jahre | 150 Ustd. | 20 Ustd. | 20 Std. |
Bei Nachweis über einen qualifizierten Abschluss nach dem Krankenpflegegesetz und mindestens 4 Jahren Tätigkeit in diesem Beruf innerhalb der letzten 10 Jahre, reduziert sich die theoretische Fortbildung auf 80 Ustd. + 20 Ustd. Notfallmanagement.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in oder nach dem Pflegeberufegesetz/Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis nachgewiesen werden.
Unser Fortbildungsangebot ist entsprechend eines Modulkonzeptes flexibel aufgebaut. Ein Einstieg jederzeit und mit frei wählbaren Seminaren möglich. Anrechenbare Seminare sind entsprechend gekennzeichnet.
Die Seminargebühren entnehmen Sie bitte den einzelnen Seminarausschreibungen.
Prüfungsvoraussetzung
Mindestens drei Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen oder fachärztlichen Praxis
Schriftliche Prüfung
Die Lernerfolgskontrolle gilt als bestanden, wenn 70 % der Fragen richtig beantwortet wurden. (Beschluss vom Ausschuss und Ständiger Konferenz Medizinische Fachberufe vom 11.12.2014)
Praktische Prüfung
- 4 ausführliche Falldokumentationen (Anrechnung mit 6 Stunden) und Kurzbeschreibungen der Hausbesuche / Hausbesuchsprotokolle (Anrechnung mit 30 Minuten je Hausbesuchsprotokoll)
- VERAH-Absolventen: Kurzbeschreibungen von 20 Hausbesuchen
Prüfungsgebühren
140,00 €
80,00 € (VERAH-Absolventen)
Prüfungstermine
Die Prüfung findet als Multiple Choice Prüfung statt und wird über unsere Lern- und Kommunikationsplattform durchgeführt. Wir bieten regelmäßig Prüfungstermine an. Diese sind über den Veranstaltungskalender online buchbar. Bitte reichen Sie zeitgleich, gerne als PDF, alle für die Zulassung zur Prüfung benötigten Nachweise und Falldokumentationen ein (per E-Mail an johanna.ahlf(at)aeksh.de).
Für Teilnehmer/-innen der Fortbildung VERAH (Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis) gelten folgende Prüfungsvoraussetzungen:
- Zwischen 5 und 10 Jahren Berufserfahrung
- 20 Unterrichtsstunden aus dem Curriculum der NÄPA:
Grundlagen der Arzneimittelkunde und -versorgung älterer Menschen (8 Unterrichtsstunden)
Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 Unterrichtsstunden)
Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (16 Unterrichtsstunden) - oder 20 Unterrichtsstunden aus dem Bereich VERAH plus
- 20 Unterrichtsstunden aus dem Curriculum der NÄPA:
- Unter 5 Jahren Berufserfahrung
- zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen:
Arzneimittelversorgung 8 Unterrichtsstunden und
mind. 12 Unterrichtsstunden aus weiteren Fortbildungsmodulen des theoretischen Teils
- zusätzlich zu den vorstehenden Bedingungen:
- 20 Hausbesuche (mit Dokumentation)
- Prüfung: siehe “Prüfung & Prüfungsgebühr”
Die Ergänzungsprüfung bezieht sich auf die von der Qualifikation der VERAH nicht abgedeckten Inhalte.
Für Teilnehmer/-innen des Modellprojektes HELVER sind folgende Seminare anrechenbar:
- Modernes Wundmanagement / 10 Unterrichtsstunden
- Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen / 24 Unterrichtsstunden
- Professionell kommunizieren / 16 Unterrichtsstunden
Nach der Delegations-Vereinbarung (Stand: 17. Juli 2023) ist alle drei Jahre eine Fortbildung mit mindestens 16 Stunden Dauer nachzuweisen. Davon mindestens 8 Stunden „Notfallmanagement“ und mindestens 8 Stunden „Weiterentwicklung des Berufsbildes des nichtärztlichen Praxisassistenten bzw. -assistentin insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin“. Dies ist eine der Voraussetzungen dafür, dass Haus- und Fachärzte die Genehmigung für die Förderung und Beschäftigung der nicht-ärztlichen Praxisassistenten behalten.