Aufstiegsfortbildung: Fachwirtin bzw. Fachwirt

Weiterbildung mit Hochschulzugangsberechtigung

Sie haben eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen, verfügen über einige Jahre Berufserfahrung und möchten im Praxisalltag nun mehr Verantwortung übernehmen? Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Aufstiegsfortbildungen zur bzw. zum

Fachwirtin und Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK)
Die Qualifikation zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen baut auf Fertigkeiten und Kenntnissen von Berufen im Gesundheitswesen mit anschließender Praxiserfahrung auf und ist eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung.

Übersicht über Handlungsbereiche und Seminare

Die Inhalte der verschiedenen Handlungsbereiche sind in einzeln zu buchende Seminare aufgeteilt:

  • Planen, Steuern und Überwachen betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
    • Qualitätsmanagement / Teil 1
    • Qualitätsmanagementbeauftragte/r / Teil 2 (Reihenfolge beachten)
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
    • Projektmanagement
    • Schnittstellenmanagement
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
    • Buchführung in Einrichtungen des Gesundheitswesens
    • Kostenrechnung und Finanzwirtschaft in Einrichtungen des Gesundheitswesens
    • Deutsches Gesundheitswesen: Entwicklungen und Tendenzen
    • Controlling
  • Führen und Entwickeln von Personal
    • Durchführung der Ausbildung / Teil 1
    • Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung / Teil 2 (Reihenfolge beachten)
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Personalmanagement
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Hinweis: Bis auf die beiden o.g. Hinweise können Sie die Seminare in beliebiger Reihenfolge buchen.
Alle Seminare für Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen finden sie hier.

Teilnahmegebühren

Buchung der Gesamtweiterbildung: 3.500,00 Euro

Erfolgt die Buchung der Gesamtweiterbildung nach bereits absolvierten einzelnen Modulen, werden bereits gezahlte Teilnehmergebühren von höchstens zwei Modulen verrechnet. Die Verrechnung ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt.

Als Arbeitsgrundlage für das Modul "Führen und Entwickeln von Personal Teil 1 + 2" wird die Arbeitsmappe zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung, erschienen im Felhaus-Verlag, empfohlen. Dies ist im Buchhandel zu einem Preis von 34,80 Euro erhältlich.

Alle weiteren Skripte und Lernmaterialien sind in den Seminargebühren enthalten.

Termine

Die nächsten Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

Prüfung

Mit erfolgreichem Abschluss sind Sie in der Lage, qualifizierte kaufmännische Aufgaben zu übernehmen. Sie erhalten das Knowhow, Mitarbeiter zu führen und betriebliche Prozesse unter betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu analysieren, zu planen, zu organisieren und zu überwachen.

Die Qualifikation zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen baut auf Fertigkeiten und Kenntnissen von Berufen im Gesundheitswesen mit anschließender Praxiserfahrung auf und ist eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung. Der Abschluss ermöglicht Ihnen in vielen Bundesländern den Übergang in den hochschulischen Bereich.

Die Prüfung wird vor der Ärztekammer Schleswig-Holstein als zuständige Stelle abgelegt und besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Prüfungsteil.

Die Prüfungsgebühr können Sie in unserer Gebührensatzung entnehmen.

 Schriftliche Prüfung

  • Die Prüfungsteile beziehen sich auf die sechs Handlungsbereiche.
  • Bearbeitungsdauer insgesamt 600 – 630 Minuten
  • Aufgabenform: Multiple Choice und Textfragen
  • Mit der Anmeldung zur Prüfung sind folgende Nachweise einzureichen:
    • Prüfungszeugnis oder Urkunde des Ausbildungsberufes (z.B. Arzthelferin, MFA)
    • Tätigkeitsnachweis über erforderliche Berufspraxis

Eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt erst nach Vorlage der vorgenannten Nachweise!

  • Anmeldeschluss: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.

Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

Mündliche Prüfung

  • Präsentation
    • Themenstellung muss sich auf einen frei wählbaren Handlungsbereich und den Handlungsbereich "Führen und Entwickeln von Personal" beziehen
    • Kurzbeschreibung des Themas muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden
    • Dauer: 10 Minuten
  • Fachgespräch (anschließend)
    • Dauer ca. 20 Minuten
  • Einen Ablaufplan und den Vordruck zur Anmeldung des Themas der Präsentation finden Sie unter "Weitere Informationen"

Termine: Die aktuellen Termine der Prüfungen finden Sie im Veranstaltungskalender.

Ausbildereignungsprüfung

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen kann auf Antrag eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen abgelegt werden. Diese besteht aus einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch.

Die zuständige Stelle dieser Prüfung ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Die Prüfungsgebühr für Fachwirte bzw. Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK) beträgt 100,00 Euro.

Fördermöglichkeiten

Informationen zur Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

Hochschulzugangsberechtigung

Die Absolventinnen und Absolventen dieser Aufstiegsfortbildung erhalten mit dem Abschluss in vielen Bundesländern – u. a. in Schleswig-Holstein und Hamburg – die uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt, dass Sie ein Studium in jeder Fachrichtung an den Universitäten aufnehmen können.

Durch eine Kooperation mit dem Institut für Weiterbildung e. V. an der Universität Hamburg werden den geprüften Fachwirtinnen und Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK) auf den Bachelorstudiengang Sozialökonomie, 54 der benötigten 180 ECTS (European Credit Transfer System) angerechnet.

Im Gegenzug ermöglicht die Ärztekammer Schleswig- Holstein den Absolventinnen und Absolventen des Kontaktstudienganges Sozial- und Gesundheitsmanagement, der an der Universität Hamburg berufsbegleitend angeboten wird, die Möglichkeit, die Prüfung zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK) abzulegen. Für diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden spezielle Prüfungsvorbereitungsseminare angeboten.

Fachwirtin und Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
(Geprüfte/r Berufsspezialist/-in für ambulante medizinische Versorgung)
Sie streben eine Führungsposition im Team einer niedergelassenen Ärztin bzw. eines Arztes oder einer anderen ambulanten Einrichtung der medizinischen Versorgung an? Die umfassende Weiterbildung zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung bereitet Sie auf diese Aufgabe vor.

Die Weiterbildung ist eine Aufstiegsfortbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben Sie zudem die Hochschulzugangsberechtigung.

Mithilfe des Modulkonzeptes haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module optimal in Ihre Terminplanung einzupassen und die Weiterbildung nebenberuflich durchzuführen.

Insgesamt umfasst die Weiterbildung 480 Unterrichtsstunden, die sich wie folgt aufteilen:

Pflichtteil: 320 Stunden
Wahlteil: 120 Stunden
Erstellung einer Projektarbeit: 40 Stunden

Modulübersicht Pflichtteil
  • Modul Lern- und Arbeitsmethodik
    • Teil 1: Lern- und Arbeitsmethodik
    • Teil 2: Grundlagen zur Organisation eines Projektes
  • Modul Kommunikation im Team
    • Teil 1: Professionell kommunizieren und motivieren
    • Teil 2: Teamführung
    • Teil 3: Moderation und Präsentation
  • Modul Qualitätsmanagement 
  • Modul Durchführung der Ausbildung | Bildungsurlaub
  • Modul Betriebswirtschaftliche Praxisführung
  • Modul Informations- und Kommunikationstechnologien
    • Teil 1: Datenverarbeitung, Dokumentation und Kommunikation
    • Teil 2: Datenschutzbeauftragte/r in Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Modul Arbeits- und Gesundheitsschutz | Bildungsurlaub
  • Modul Risikopatientinnen und -patienten sowie Notfallmanagement
    • Teil 1: Notfallmanagement/Grundlagen
    • Teil 2: Notfallmanagement/Aufbauseminar
Gebühr und Buchung Pflichtteil
  • 2.500,00 Euro (Gesamtgebühr Pflichtteil)
    Bei Buchung des gesamten Pflichtteils vor Seminarbeginn/Teilnahme innerhalb von 3 Jahren möglich/schriftliche Anmeldung notwendig.
  • In der Seminargebühr sind alle weiteren Skripte und Lernmaterialien enthalten.
  • Nach Anmeldung des Pflichtteils wird die Gesamtgebühr in Rechnung gestellt.
  • Die Buchung der einzelnen Module erfolgt online.
Termine Pflichtteil

Eine Auflistung der nächsten Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

Wahlteil: Übersicht und Termine

Durch den Wahlteil erwerben Sie spezialisierende Qualifikationen in mindestens einem fachlichen Schwerpunkt eines ausgewählten medizinischen Bereichs. Anerkannt werden Weiterbildungen die mindestens 40 Std. umfassen. Anrechenbar sind z. B. folgende Seminare:

  • Strahlenschutzkursus (90 Stunden)
  • Ernährungsmedizin (60 Stunden)
  • Impfmanagement (40 Stunden)
  • Ambulantes Operieren (60 Stunden)
  • Sachkunde gem. § 5 und § 8 der Medizinproduktebetreiberverordnung (40 Stunden)
  • Assistenz Wundmanagement (40 Stunden)
  • Suchtmedizinische Grundversorgung (50 Stunden)

Eine Auflistung der nächsten Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.

Die Teilnahme an einem Fortbildungskurs für den Wahlteil soll nicht länger als 3 Jahre vor oder nach Absolvierung des Pflichtteils erfolgen.

Prüfungen

Zulassungsvoraussetzung

  • Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf, der den Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen oder Veterinärwesen zugeordnet werden kann, mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufspraxis als Arzthelferin/MFA
  • Oder
    Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf mit einer anschließenden mindestens dreijährigen Berufspraxis in ihrem Beruf
  • Oder
    Mindestens sechsjährige Tätigkeit im Gesundheits-, Sozial- und Veterinärwesen.

Mit der Anmeldung sind folgende Nachweise einzureichen

  • Prüfungszeugnis oder Urkunde des Ausbildungsberufes (z. B. MFA)
  • Tätigkeitsnachweis über erforderliche Berufspraxis
  • Regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung

Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei selbstständigen Prüfungsteilen, einem schriftlichen und einem praktisch-mündlichen Prüfungsteil.

Der praktisch-mündliche Prüfungsteil setzt sich aus einer handlungsfeldübergreifenden Projektarbeit und einem die Projektarbeit berücksichtigenden Fachgespräch zusammen.

In einer handlungsfeldübergreifenden Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass Sie eine komplexe Problemstellung der Gesundheitseinrichtung erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können. Die Themenstellung kann alle Prüfungsbereiche (Module) umfassen, muss aber mindestens zwei Prüfungsbereiche (Module) zuzüglich Lern- und Arbeitsmethodik verbinden.

Das Thema der Projektarbeit wird auf der Grundlage des Projektantrags vom Prüfungsausschuss festgelegt. Die Projektarbeit ist als schriftliche Arbeit
anzufertigen.

Sie haben die Möglichkeit, ein Thema aus der nachfolgenden Auflistung für Ihre Projektarbeit zu wählen. Eigene Themenvorschläge werden in Einzelfällen berücksichtigt:

  1. Analyse und Optimierung von Wartezeiten und Abläufen in der Patientenversorgung
  2. Infektionsprophylaktische Maßnahmen im Umgang mit besonders infektiösen Patienten
  3. Etablieren eines betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Arztpraxis oder Klinik
  4. Verbesserung von Arbeitsprozessen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  5. Implementierung eines Hygienemanagements in der Praxis
  6. Risikomanagement in der ambulanten Versorgung
  7. Vorbereitungsprozesse für eine Praxisbegehung durch das Landesamt/ Gesundheitsamt
  8. Eine physiologische Gefährdungsbeurteilung erstellen und hieraus resultierende Ergebnisse in der Praxis praktisch umsetzen
  9. Typengerechte Kommunikation unter Anwendung verschiedener Kommunikationsmodelle
  10. Interkulturelle Patientenkommunikation in der Praxis
  11. Trauerkommunikation im medizinischen Alltag
  12. Datenschutz und Datensicherheit – Anwendungen, Schulungen und Kontrollen der Umsetzung in der Praxis
  13. Pflichtschulungen im Qualitätsmanagement: Wie werden die Inhalte sinnvoll kommuniziert und dokumentiert?
  14. Praxismarketing als Maßnahme zum Erreichen der Praxisziele
  15. Marketingstrategien zum Erhalt des Praxisstandortes
  16. Erkennen notfallmedizinischer Situationen unter Beachtung sozialer und kultureller Besonderheiten
  17. Organisation des Kompetenzverhaltens aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Notfällen in der Praxis
  18. Arbeitsschutz planen, organisieren und überwachen
  19. Gestalten von Arbeitsprozessen und Organisationsstrukturen durch einen zielgerichteten und effizienten Ressourceneinsatz
  20. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Praxis
  21. Erkennen von Verbesserungsmöglichkeiten in der Praxis und Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Umsetzung
  22. Personaleinsatzplanung in Abhängigkeit des betriebsindividuellen Bedarfs
  23. Organisation und Durchführung einer zielgerichteten Ausbildung zur MFA

Auf der Grundlage der Projektarbeit sollen Sie in einem Fachgespräch nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Handlungskompetenzen in praxisbezogenen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Daneben werden auch vertiefende und erweiterte Fragestellungen aus anderen Handlungs- und Kompetenzfeldern einbezogen.

Anmeldeschluss

  • Thema der Projektarbeit: 12 Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Abgabe der Projektarbeit (als PDF): 6 Wochen vor dem Prüfungstermin

Hinweis
Den Leitfaden zur Erstellung der Projektarbeit sowie Formulare für die Anmeldung zur Prüfung finden Sie auch unter Links und Downloads.

Die Prüfungsgebühr finden Sie in unserer Gebührensatzung.

Termine
Die aktuellen Prüfungstermine und die Möglichkeit an einer Online-Fragestunde teilzunehmen, finden Sie im Veranstaltungskalender.

Fördermöglichkeiten

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BaföG)
Das von Bund und Land gemeinsam finanzierte „Aufstiegs-BAföG“ gründet auf einem individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen.

Wer wird gefördert?
Fachkräfte, die sich auf Abschlüsse wie den Fachwirt vorbereiten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
    oder ein vergleichbarer Abschluss
  • Maßnahmen, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und innerhalb von maximal 48 Kalendermonaten (in Teilzeitform) abgeschlossen werden. Dabei müssen mind. 150 Unterrichtsstunden innerhalb von acht Monaten abgeschlossen werden.

Förderhöhe
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:

  • 50 % Förderung auf die Lehrgangsgebühren
  • Möglichkeit über die verbleibende Summe ein zinsgünstiges Darlehen zu beantragen
  • Auf Antrag werden bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung 50 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen
  • Regelmäßige Teilnahme an 70% der Präsenzstunden

Förderfähige Weiterbildungsangebote

  • Fachwirt bzw. Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
  • Fachwirt bzw. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK)

Weitere Informationen

Bildungsfreistellung nach BFQG (einzelne Module)

Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung („Bildungsurlaub“).

Förderungsfähige Angebote nach diesem Gesetz in der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie im Veranstaltungskalender.

Weitere Informationen
Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein zum Bildungsurlaub

Hinweis

Aufbauend auf dem Qualitätsmanagement bieten wir das Seminar zur bzw. zum Qualitätsmanagementbeauftragten an. (Nicht anrechenbar auf Pflicht- bzw. Wahlteil)

Außerdem können Sie das Seminar „Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO)“ anschließend an das Modul „Durchführung der Ausbildung“ absolvieren. (Nicht anrechenbar auf den Pflicht- bzw. Wahlteil).

Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungskalender.