Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Die Ausbildung der nachfolgenden Generation ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe profitieren von gut ausgebildeten Nachwuchskräften. Die Ausbildereignungsprüfung sorgt für eine hohe Qualität der Ausbilderinnen und Ausbilder und vermittelt ihnen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Die zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ausbildungsablaufs. Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Befähigung ist für eine Zulassung grundsätzlich notwendig. Zusätzlich ist zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung eine Berufsausbildung oder ein absolviertes Studium notwendig.
Das Seminar setzt sich wie folgt zusammen:
Teilnehmergebühr: Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung
- Vorteile und Nutzen der betrieblichen Ausbildung begründen
- Rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
- Das System der Berufsausbildung darstellen
- Ausbildungsberufe auswählen
- Betriebliche Eignung prüfen
- Vorbereitende Maßnahmen auf die Ausbildung einschätzen
- Aufgaben mit den Mitwirkenden an der Ausbildung abstimmen
- Betriebliche Ausbildungspläne erstellen
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- Kooperationspartner einbinden
- Auswahlverfahren anwenden
- Ausbildungsvertrag vorbereiten und Eintragung veranlassen
- Berufsausbildung im Ausland prüfen
- Lernförderliche Bedingungen schaffen
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
- Betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
- Ausbildungsmethoden und -medien auswählen und einsetzen
- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen
- Prüfungsvorbereitung gestalten und erfolgreichen Abschluss unterstützen
- Zu Prüfungen anmelden
- Schriftliches Zeugnis erstellen
- Betriebliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen
Termine: Link zu den Prüfungsterminen
Die Prüfungsgebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung.
- Multiple Choice Prüfung
- Prüfungszeit: 9:00 - 12:00 Uhr
- Anmeldeschluss: 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
Hinweis:
- Absolventinnen und Absolventen der Aufstiegsfortbildung "Fachwirtin bzw. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (ÄK)" sind vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit.
- Absolventinnen und Absolventen der Aufstiegsfortbildung "Fachwirtin bzw. Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung" mit Nachweis über die bestandene Modulprüfung "Durchführung der Ausbildung" können diese auf Antrag anerkennen lassen. Die Prüfungszeit reduziert sich in diesem Fall auf 2 Stunden.
Dieser Prüfungsteil besteht aus der Präsentation eine Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten.
Auswahl der Präsentation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
Das schriftliche Konzept ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.