Qualifizierung für Transplantationsbeauftragte
Fortbildung
Wer kann sich qualifizieren?
Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass Entnahmekrankenhäuser mindestens eine ärztliche Person mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin als Transplantationsbeauftragte/n zu bestellen haben. Zu Transplantationsbeauftragten können auch Gesundheits- und Krankenpflegerinnen oder -pfleger mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege bestellt werden.
Wie kann man sich qualifizieren?
Transplantationsbeauftragte müssen die Teilnahme an einer Fortbildung nachweisen, die ihr oder ihm die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Die genauen Qualifikationsanforderungen sind in der „Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung über die Fortbildung und Qualifizierung für Transplantationsbeauftragte (TxBFortbildungsVO)“ geregelt (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-TPBeauftrFQVSHpELS/part/S).
Gefordert wird:
eine mindestens 32-stündige Fortbildung, angelehnt an das Curriculum Transplantationsbeauftragter Arzt der Bundesärztekammer, bestehend aus folgenden Teilen:
Teil A: 16 Std. Theorie
Teil B: 8 Std. Krisenintervention
Die Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet Teil A und B regelmäßig an. Hier können Sie die kommenden Termine einsehen.
Teil C: 8 Std. Praxis, z. B.
- Teilnahme an mindestens einer Organentnahme oder
- Absolvieren eines zertifizierten E-Learning-Moduls (Modul 6 oder 7 und zusätzlich das Modul 8 und die beiden virtuellen Spendermodule der DSO)
Die Teilnahme an der Fortbildung muss von der Ärztekammer anerkannt und die Qualifizierung mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden (s.u.).
Wie kann die Qualifizierung aktualisiert werden?
Transplantationsbeauftragte sind gemäß TxBFortbildungsVO verpflichtet, ihre Qualifizierung mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Hierfür können sie:
- erneut am theoretischen Teil A der Fortbildung teilnehmen oder
- an Fortbildungen aus den Bereichen Intensivmedizin, Angehörigengespräch oder Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls im Umfang von mindestens 16 Stunden teilnehmen
Wie funktioniert die Anerkennung der Fortbildung und ihrer Aktualisierung?
Die Anerkennung der Fortbildung bzw. ihre Aktualisierung kann formlos bei der Ärztekammer beantragt werden. Bitte reichen Sie hierfür als Nachweise die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate bei der Akademie der Ärztekammer ein*. Ein zusätzliches Antragsformular ist nicht erforderlich.
Veranstaltungsorganisation
Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg
Veranstaltungsanerkennung/ Fortbildungspunktekonto