Fortbildungsverpflichtung
Erweiterung der fachlichen Kompetenz
Ärztliche Fortbildungen dienen der stetigen Auffrischung des Wissens und tragen zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz bei. Deshalb sind alle Ärztinnen und Ärzte – nach §4 der Berufsordnung – zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.
Alle Vertragsärztinnen und -ärzte müssen innerhalb von 5 Jahren (ab dem Tag der Niederlassung) bei der Kassenärztlichen Vereinigung 250 Fortbildungspunkte nachweisen.
Gleiches gilt für Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus, wobei die Frist hier mit Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit in der Klinik beginnt.
Für den Besuch zertifizierter Veranstaltungen erhalten Ärztinnen und Ärzte Teilnahmebescheinigungen sowie Fortbildungspunkte. Sobald sich auf dem persönlichen Fortbildungskonto 250 Punkte befinden, kann ein Zertifikat bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beantragt werden.
Für Fortbildungsveranstaltungen, die nicht über das elektronische System vernetzt sind, können auch Teilnahmebescheinigungen in einfacher Kopie eingereicht werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikats findet sich unter Links und Downloads.
Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg