Fortbildungsverpflichtung

Erweiterung der fachlichen Kompetenz

Ärztliche Fortbildungen dienen der stetigen Auffrischung des Wissens und tragen zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz bei. Deshalb sind alle Ärztinnen und Ärzte – nach §4 der Berufsordnung – zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet.

Nachweispflicht

Alle Vertragsärztinnen und -ärzte müssen innerhalb von 5 Jahren (ab dem Tag der Niederlassung) bei der Kassenärztlichen Vereinigung 250 Fortbildungspunkte nachweisen.

Gleiches gilt für Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus, wobei die Frist hier mit Aufnahme der fachärztlichen Tätigkeit in der Klinik beginnt.

Fortbildungszertifikat

Für den Besuch zertifizierter Veranstaltungen erhalten Ärztinnen und Ärzte Teilnahmebescheinigungen sowie Fortbildungspunkte. Sobald sich auf dem persönlichen Fortbildungskonto 250 Punkte befinden, kann ein Zertifikat bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beantragt werden.

Für Fortbildungsveranstaltungen, die nicht über das elektronische System vernetzt sind, können auch Teilnahmebescheinigungen in einfacher Kopie eingereicht werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikats findet sich unter Links und Downloads.

Qualifizierung für Transplantationsbeauftragte

Im Transplantationsgesetz (TPG) ist festgelegt, dass Entnahmekrankenhäuser mindestens eine ärztliche Person mit langjähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin als Transplantationsbeauftragte bzw. -beauftragten bestellen müssen.

Zu Transplantationsbeauftragten können auch Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger mit langjähriger Erfahrung in der Intensivpflege bestellt werden.

Transplantationsbeauftragte müssen die Teilnahme an einer Fortbildung nachweisen. Die genauen Qualifikationsanforderungen sind in der „Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung über die Fortbildung und Qualifizierung für Transplantationsbeauftragte (TxBFortbildungsVO)“ geregelt.

Aktuelle Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Inhalte der Fortbildung
Die Qualifizierung umfasst mindestens 32 Stunden:

  • Teil A: 16 Stunden Theorie
  • Teil B: 8 Stunden Krisenintervention
  • Teil C: 8 Stunden Praxis, z. B. Teilnahme an mindestens einer Organentnahme oder Absolvieren eines zertifizierten E-Learning-Moduls

Verpflichtung zur Aktualisierung
Transplantationsbeauftragte sind verpflichtet, ihre Qualifizierung mindestens alle 5 Jahre zu aktualisieren. Dies geschieht durch:

  • Wiederholung des theoretischen Fortbildungsmoduls (Teil A) oder
  • Teilnahme an anerkannten Fortbildungen im Umfang von 16 Stunden, z. B. zu:
    • Intensivmedizin
    • Gesprächsführung mit Angehörigen
    • Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Anerkennung der Qualifikation
Die Anerkennung der Fortbildung bzw. ihre Aktualisierung kann formlos bei der Ärztekammer beantragt werden. Bitte reichen Sie hierfür als Nachweise die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate bei der Akademie der Ärztekammer ein. Ein zusätzliches Antragsformular ist nicht erforderlich.

Downloads
Weiterführende Informationen als PDF zum Herunterladen.
Kontakt
Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg