Fachkunde Strahlenschutz

Fortbildung

Fachkunde Strahlenschutz - Röntgendiagnostik

Die Kurse sind gemäß der Richtlinie ‚Strahlenschutz in der Medizin‘ vom 17. Oktober 2011 sowie der Richtlinie ‚Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin‘ vom 22. Dezember 2005, zuletzt geändert am 27. Juni 2012, von der für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Schleswig-Holstein und damit bundesweit anerkannt.

Aktualisierung der Fachkunde Strahlenschutz Röntgendiagniostik/Therapie

Gemäß § 147 Strahlenschutzverordnung vom 5. Dezember 2018 muss die Fachkunde Strahlenschutz alle fünf Jahre aktualisiert werden. Eine Möglichkeit der Aktualisierung besteht im Besuch eines von der zuständigen Stelle anerkannten Strahlenschutzkurses. Der hier angebotene eintägige Kurs ist am 31. Mai 2007 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und damit bundesweit als Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde anerkannt.

Kontakt
Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg