Anerkennung von Fortbildungen

Punkte und Zertifikate

Damit Fortbildungsveranstaltungen den Anforderungen ärztlicher Fortbildung gerecht werden, ist eine Anerkennung durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich.

Die fachlichen und organisatorischen Kriterien orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesärztekammer. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Fortbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein (§ 9 Abs. 1) festgelegt. Sie regeln die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, die Vergabe von Fortbildungspunkten sowie das Verfahren zur Ausstellung des Fortbildungszertifikats.

Klimabewusste Fortbildung
Mit dem entsprechenden Formular können Sie Ihre Veranstaltung als klimabewusste Fortbildung zertifizieren lassen.

Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten
Die bundesweite elektronische Übermittlung von Fortbildungspunkten erfolgt über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV).

Ihr persönliches Fortbildungspunktekonto können Sie über das Ärztekammer-Informationssystem (AKIS) einsehen.

Kontakt
Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg