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10. April 2025

Information zum online Organspende-Register

Seit dem 18. März 2024 können Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren im online Organspende-Register ihre Entscheidung zur Organspende digital hinterlegen. Seit dem 1. Juli 2024 sind Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, auf das Register zuzugreifen.

Was bedeutet das für den medizinischen Alltag?

  • Medizinisches Fachpersonal kann dann mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) schnell und sicher auf die im Register hinterlegten Entscheidungen zugreifen.

  • Erweiterte Authentifizierung durch GesundheitsID seit Juli 2024, so dass Versicherte ihre Entscheidungen auch über die Apps ihrer Krankenkasse abgeben können.

  • Höchste Datenschutzstandards, so dass die gespeicherten Erklärungen und alle personenbezogenen Daten umfassend geschützt sind. Nur autorisierte Personen haben Zugriff.

Doch leider ist die Resonanz bisher nicht ausreichend. Bis März 2025 haben sich von den knapp 60 Millionen Menschen, die sich registrieren könnten, nur etwa 280.000 in das Organspenderegister eingetragen.

Was können wir gemeinsam unternehmen?

  • Proaktive Information von Patientinnen und Patienten:
    Viele Bürgerinnen und Bürger wissen noch nicht, dass sie ihre Entscheidung zur Organspende digital hinterlegen können. Praxen und Kliniken sollten über das Register informieren und auf die neue Möglichkeit hinweisen.

  • Übergangszeitraum beachten:
    Bis alle Einrichtungen vollständig an das Register angeschlossen sind, bleibt es weiterhin wichtig, dass Patientinnen und Patienten ihre Entscheidung auch in Organspendeausweisen oder Patientenverfügungen dokumentieren und Angehörige darüber informieren.

  • Prozesse anpassen:
    Das Register wird die Entscheidungsfindung im Organspendeprozess erleichtern und für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sollten die Abläufe in den Kliniken angepasst werden, um die neue Regelung effizient nutzen zu können.

Zum Organspenderegister

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