
Delegation in der Arztpraxis
rechtlich sicher und effizient gestalten
In vielen Praxen ist Delegation längst Alltag und oft die Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf. Besonders in Zeiten von Fachkräftemangel ist Delegation ein wichtiges Instrument, um Praxen handlungsfähig zu halten. Medizinische Fachangestellte entlasten Ärztinnen und Ärzte bei Routineaufgaben, organisatorischen Abläufen und ausgewählten medizinischen Tätigkeiten. Doch eine häufige Frage lautet: „Was darf ich eigentlich delegieren und wo sind die Grenzen?“
Für die ambulante vertragsärztliche Versorgung gilt § 28 Abs. 1 Satz 3 SGB V, bekannt als Anlage 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte. Diese Vereinbarung beschreibt beispielhaft, welche Leistungen delegiert werden können und welche Tätigkeiten ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.
Darüber hinaus gelten allgemeine berufs- und haftungsrechtliche Grundsätze: Der Arzt bleibt stets verantwortlich, muss die geeignete Person auswählen, anleiten und die Durchführung überwachen. Delegation entbindet also nicht von der Gesamtverantwortung.
Bestimmte Kernaufgaben dürfen nicht an MFAs abgegeben werden. Dazu zählen insbesondere:
- Anamnese
- Indikationsstellung
- Untersuchung und Diagnosestellung
- Aufklärung und Beratung
- Therapieentscheidungen
- Operative und invasive Eingriffe
Wo MFAs unterstützend tätig werden, bleibt die abschließende ärztliche Entscheidung immer beim Arzt. Beispielsweise können MFAs standardisierte Daten erheben oder Informationen vorbereiten, die endgültige Bewertung erfolgt jedoch durch die Ärztin oder den Arzt.
Viele Tätigkeiten lassen sich gut delegieren, vorausgesetzt, Qualifikation und Anleitung stimmen. Typische Beispiele sind:
- Blutdruckmessung
- Blutentnahmen
- Verbandswechsel
- Laborarbeiten
- Injektionen
- Vorbereitende Anamneseerhebung
- Vorbereitung von Aufklärungen
- Hausbesuche unter bestimmten Bedingungen
Auch technische Tätigkeiten, etwa die Bedienung bestimmter Geräte oder diagnostische Abläufe, können delegiert werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Manche Leistungen erfordern zusätzliche Qualifikationen oder Fortbildungen (z. B. Strahlenschutz).
Auch wenn die MFA die Tätigkeit praktisch ausführt, bleibt die Verantwortung beim Arzt.
Für die Praxis bedeutet das klar definierte Aufgaben, passende Qualifikation des Praxispersonals und ärztliche Kontrolle sind die Basis für eine sichere Delegation.
Die Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet im Rahmen der Webinarreihe 5 vor 4 am 23. September 2026 von 15:55 bis 17:25 Uhr das Seminar „Delegation an nicht ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ an.
Herr Dr. Benedikt Hruschka behandelt darin:
- Rechtliche Grundlagen der Delegation
- Was delegiert werden kann und was nicht
- Anforderungen an Qualifikation und Anleitung
- Haftungsfragen und Dokumentation
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