Ärztliche Fortbildung bei der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Fortbildungspflicht

Von Prüfung und Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, Punktekonto für Ärztinnen und Ärzte sowie Ausstellung der Fortbildungszertifikate / Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie hier die passenden Informationen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Fortbildungspflicht, Ausstellung von Qualifikationen sowie im spezialisierten Bereich der notfallmedizinischen Zertifizierung.

Informationen zur Anerkennung von Fortbildung im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung
  • Die Fortbildungen müssen von einer zuständigen Ärztekammer anerkannt sein. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein kann Anerkennungen nur für Veranstaltungen aussprechen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Die Anerkennung ist vorab vom Veranstalter zu beantragen.
  • Mitglieder sollten bei der Buchung darauf achten, dass eine Anerkennung der zuständigen Ärztekammer vorliegt. Ist dies der Fall, kann die Teilnahmebescheinigung zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der KVSH eingereicht werden.
  • Veranstalter werden gebeten, bei der Beantragung der Fortbildungspunkte zusätzlich anzugeben, dass auch eine Anerkennung für das Lungenkrebsscreening gewünscht wird.
Kontakt
Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Veranstaltungsanerkennung/ Fortbildungspunktekonto
Esmarchstraße 2-4
23795 Bad Segeberg

Servicezeiten: 
Montag 08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr
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