Ärztliche Fortbildung bei der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Fortbildungspflicht
Von Prüfung und Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, Punktekonto für Ärztinnen und Ärzte sowie Ausstellung der Fortbildungszertifikate / Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie hier die passenden Informationen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zur Fortbildungspflicht, Ausstellung von Qualifikationen sowie im spezialisierten Bereich der notfallmedizinischen Zertifizierung.
- Die Fortbildungen müssen von einer zuständigen Ärztekammer anerkannt sein. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein kann Anerkennungen nur für Veranstaltungen aussprechen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Die Anerkennung ist vorab vom Veranstalter zu beantragen.
- Mitglieder sollten bei der Buchung darauf achten, dass eine Anerkennung der zuständigen Ärztekammer vorliegt. Ist dies der Fall, kann die Teilnahmebescheinigung zusammen mit den weiteren Unterlagen bei der KVSH eingereicht werden.
- Veranstalter werden gebeten, bei der Beantragung der Fortbildungspunkte zusätzlich anzugeben, dass auch eine Anerkennung für das Lungenkrebsscreening gewünscht wird.
Weitere Informationen finden Sie in den Vorgaben der BÄK zu Fortbildungsmaßnahmen für Lungenkrebsfrüherkennungsuntersuchung und dem KBV Artikel zum Lungenkrebs-Screening.
Veranstaltungsanerkennung/ Fortbildungspunktekonto
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