Weiterbildungsordnung (WBO) und Inhalte der Weiterbildung 2020 und 2011

Weiterbildungsordnung vom 05.02.2020 in der Fassung vom 02.07.2025

 

Richtzahlen und Inhalte der Weiterbildung

Die Dokumentation der absolvierten Inhalte erfolgt im Logbuch.

Zur Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten dienen die auf Bundesebene entwickelten und hier veröffentlichten FEWPs (Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne).

Hinweise zu Qualifikationen gemäß WBO 2020

Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Abschnitt B der WBO)
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung

Verschiedene Methodenkompetenzen können durch Teilnahme an der "Fortbildungsreihe für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung" (eLearning) der Akademie erworben werden. Das eLearning ist kostenfrei, eine Teilnahme ist fortlaufend möglich. Die Fortbildungsreihe finden Sie hier.

FA Allgemeinmedizin

Hinweise zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:

  • Der Abschnitt „6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ kann nicht in Allgemeinmedizin und nicht im Gebiet Innere Medizin absolviert werden.
  • Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten: (Muster-)Kursbuch.

Finanzielle Förderung der Weiterbildung:

FA Arbeitsmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin zu beachten:

FA Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Hinweis zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:

Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten:

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung

Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten gemäß § 2a Absatz 6 WBO: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.

FA Kinder- und Jugendmedizin

Hinweis zur Weiterbildungszeit gemäß WBO 2020:

Für die Anerkennung der 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Psychosomatische Grundversorgung ist das (Muster-)Kursbuch zu beachten:

FA Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
FA Öffentliches Gesundheitswesen

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Öffentliches Gesundheitswesen zu beachten:

FA Psychiatrie und Psychotherapie
FA Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Fachkunde Strahlenschutz

Der Weiterbildungsinhalt im Block Strahlenschutz "Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fach­kunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“ wird mit folgender Nachweiserbringung als erfüllt angesehen:

  • Teilnahme an einem 8-stündigen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. (Sie ist Voraussetzung für den Beginn des Sachkundeerwerbs und für den Besuch der Grund- und Spezialkurse.)
  • Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs.
  • Teilnahme an einem 20-stündigen Spezialkurs im Strahlenschutz (Diagnostik).

Für den Erwerb von Bezeichnungen nach WBO wird der Erwerb von Fachkunden Strahlenschutz gemäß Auflistung empfohlen.

Zusatz-Weiterbildungen (Abschnitt C der WBO)
ZWB Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Die Absolvierung des Masterstudiengangs „Hospital Management“ der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zusammen mit der erfolgreichen Durchführung eines QM-Projekts wird als äquivalent zur 200-Stunden Kurs-Weiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ anerkannt. Die Handlungskompetenz ist von einer geeigneten Person, z.B. Projektleitung, zu bestätigen. Der absolvierte Studiengang muss inhaltlich äquivalent mit dem Studiengang aus dem Jahr 2017 sein.
  • Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement zu beachten: (Muster-)Kursbuch
ZWB Akupunktur

Weiterzubildende können unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes folgende Handlungskompetenzen außerhalb der Kurs-Weiterbildung erwerben:

  • 60 Stunden Praktische Akupunkturbehandlung am Patienten
    (Anmerkung: Die 60 Stunden Praktische Akupunkturbehandlungen können entweder im Rahmen der Kurs-Weiterbildung [Modul VI] oder unter Anleitung eines befugten Arztes absolviert werden.)
  • Integrativer Akupunkturbehandlung einschließlich der Erstellung individueller Therapiekonzepte bei häufigen Erkrankungen im Fachgebiet, davon 20 praktische Akupunkturbehandlungen am Patienten
    (Anmerkung: Dieser Weiterbildungsinhalt wird nicht regelhaft im Rahmen der Kurs-Weiterbildung vermittelt.)

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Akupunktur zu beachten: (Muster-)Kursbuch Akupunktur
Ergänzender Hinweis zum (Muster-)Kursbuch, 2.4 „Kurs-Laufzeit“: Für die Absolvierung der Module werden 12 Monate als „ausreichend langer Zeitraum“  angesehen.

ZWB Balneologie und Medizinische Klimatologie

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Balneologie und Medizinische Klimatologie zu beachten:

ZWB Betriebsmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin zu beachten:

ZWB Ernährungsmedizin

Die 120 Stunden Fallseminare müssen sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken. Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Ernährungsmedizin zu beachten:

ZWB Flugmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Flugmedizin zu beachten:

ZWB Klinische Akut- und Notfallmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung zu beachten:

ZWB Krankenhaushygiene

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Krankenhaushygiene zu beachten:

ZWB Manuelle Medizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Manuelle Medizin zu beachten:

ZWB Medizinische Informatik

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Medizinische Informatik zu beachten:

ZWB Naturheilverfahren

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Naturheilverfahren zu beachten:

ZWB Notfallmedizin

Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular
  • Bescheinigung über die 80-stündige Kursteilnahme in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung (Die Kurse müssen von der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Kurs durchgeführt wird, als Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sein.)
  • Einsatznachweisliste über 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen
  • Weiterbildungszeugnis über 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich sowie (oder inklusive) 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie
  • elektronisches Logbuch Notfallmedizin (Freigabe für den Zulassungsantrag) inkl. Gesprächsdokumentation
  • Merkblatt Beantragung Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Einsatznachweisliste Noteinsätze

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung zu beachten:

ZWB Palliativmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin zu beachten:

ZWB Physikalische Therapie

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Physikalische Therapie zu beachten:

ZWB Psychotherapie
ZWB Rehabilitationswesen

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Rehabilitationswesen zu beachten:

ZWB Sexualmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sexualmedizin zu beachten:

ZWB Sozialmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sozialmedizin zu beachten:

ZWB Spezielle Schmerztherapie

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Spezielle Schmerztherapie zu beachten:

ZWB Sportmedizin

Der 240-Stunden Kurs in der Sportmedizin muss sich insgesamt über 6 Monate erstrecken, zwischen dem 1. Veranstaltungstag des ersten Moduls und dem letzten Veranstaltungstag des letzten Moduls.

Für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung Sportmedizin sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kursbescheinigungen über 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in Sportmedizin
    oder
    Weiterbildungszeugnis über 6 Monate Weiterbildung an einem sportmedizinischen Institut unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • Bescheinigung über 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung. Die Bedingungen für die Anerkennung sowie das Formblatt zum Nachweis der sportärztlichen Tätigkeit finden Sie nachfolgend.
  • Bescheinigung über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Sportmedizin zu beachten:

ZWB Suchtmedizinische Grundversorgung

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung zu beachten:

ZWB Tropenmedizin

Für die Kurs-Anerkennung ist das (Muster-)Kursbuch Tropenmedizin zu beachten:

Weiterbildungspläne der Facharztentitäten und Zusatzweiterbildungen gemäß WBO 2020

Auf der Seite der Bundesärztekammer finden Sie die fachlich empfohlenen Weiterbildungspläne (FEWP) der jeweiligen Facharztentitäten und Zusatzweiterbildungen gemäß WBO 2020. FEWPs dienen der Orientierung und Konkretisierung von Weiterbildungsinhalten. Sie wurden auf Bundesebene entwickelt und stehen hier mit empfehlendem Charakter zur Verfügung.

Übergangsbestimmungen für Anträge nach WBO vom 25. Mai 2011

Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1.7.2020) in einer Facharzt-Weiterbildung befinden, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen. Die Frist für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen ist am 30. Juni 2023 ausgelaufen.

Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung

Die Psychosomatische Grundversorgung ist eine Kurs-Weiterbildung, die u. a. Voraussetzung zum Erwerb der Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist.

Die Kurs-Weiterbildung besteht aus 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention und 30 Stunden Balintgruppenarbeit. Es ist darauf zu achten, dass die Balintgruppe kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten absolviert wird. Zum Nachweis ist die Vorlage der entsprechenden Kursbescheinigungen und die Bescheinigung über die abgeleistete Balintgruppenarbeit ausreichend.

Da es sich bei der Psychosomatischen Grundversorgung nicht um eine Qualifikation nach Weiterbildungsordnung und auch nicht um eine strukturierte curriculare Fortbildung gemäß Vorgaben der Bundesärztekammer handelt, wird hierüber kein weiterer Qualifikationsnachweis durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein ausgestellt.

Abrechnungsinformationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.