Weiterbildungskurse

Sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und des ärztlichen Leiters durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. 

Im Downloadbereich finden Sie:

  • Anerkannte Kurse für die jeweiligen Bezeichnungen
  • Antragsformular zur Anerkennung eines Weiterbildungskurses (für Veranstalter)

Hinweis: Gemäß § 5 Absatz 8 WBO sind für die Kursanerkennung bundeseinheitliche Empfehlungen (Muster-Kursbücher) zu beachten.


Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Hier finden Sie Veranstaltungen, die exklusiv von der Akademie der Ärztekammer für die ärztliche Weiterbildung angeboten werden.

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