Logbücher WBO 2011

Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1. Juli 2020) bereits in einer Facharzt-Weiterbildung befunden haben, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen (Übergangsbestimmungen). 

Bitte beachten Sie, dass das Logbuch nicht das ausführliche Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO ersetzt.

Das Logbuch ist kontinuierlich, während der gesamten Weiterbildungszeit zu führen. Ein angefangenes Logbuch wird beim Wechsel der Weiterbildungsstätte fortgeführt. Alternativ können mehrere Logbücher geführt und bei Antragsstellung auf Anerkennung eingereicht werden, wie z.B. beim Wechsel des Bundeslandes. 

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist das Logbuch der von Ihnen angestrebten Bezeichnung einzureichen. 

Es steht Ihnen hier zur Verfügung:

 

Logbücher WBO 2011
1. Gebiet Allgemeinmedizin
2. Gebiet Anästhesiologie
3. Gebiet Anatomie
4. Gebiet Arbeitsmedizin
5. Gebiet Augenheilkunde
6. Gebiet Biochemie
10. Haut- und Geschlechtskrankheiten
11. Humangenetik
12. Gebiet Hygiene und Umweltmedizin
15. Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
16. Gebiet Laboratoriumsmedizin
17. Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
18. Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
19. Gebiet Neurochirurgie
20. Gebiet Neurologie
21. Gebiet Nuklearmedizin
22. Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen
25. Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin
26. Gebiet Physiologie
28. Gebiet Psychosomatische Medizin Psychotherapie
30. Gebiet Rechtsmedizin
31. Gebiet Strahlentherapie
32. Gebiet Transfusionsmedizin
33. Gebiet Urologie