Logbücher WBO 2011
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1. Juli 2020) bereits in einer Facharzt-Weiterbildung befunden haben, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen (Übergangsbestimmungen).
Bitte beachten Sie, dass das Logbuch nicht das ausführliche Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO ersetzt.
Das Logbuch ist kontinuierlich, während der gesamten Weiterbildungszeit zu führen. Ein angefangenes Logbuch wird beim Wechsel der Weiterbildungsstätte fortgeführt. Alternativ können mehrere Logbücher geführt und bei Antragsstellung auf Anerkennung eingereicht werden, wie z.B. beim Wechsel des Bundeslandes.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist das Logbuch der von Ihnen angestrebten Bezeichnung einzureichen.
Es steht Ihnen hier zur Verfügung:
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin Orthopädie und Unfallchirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin Nephrologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin Pneumologie
Logbuch Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin Rheumatologie