Logbücher
Gemäß WBO 2020
Mit Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung vom 5. Februar 2020 ist seit dem 1. Juli 2020 das elektronische Logbuch (eLogbuch) zum Erwerb einer Bezeichnung verpflichtend, wenn Sie
- ab dem 1. Juli 2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben
- oder den Erwerb einer Bezeichnung gemäß WBO 2020 anstreben
Elektronisches Logbuch (eLogbuch) gemäß WBO 2020
- Über unser AKIS-Portal melden Sie sich im eLogbuch an.
- Eine Anleitung hierzu finden Sie als Download unter "Weitere Informationen".
- Das eLogbuch dient der kontinuierlichen Dokumentation Ihrer absolvierten Weiterbildungsinhalte. Es beinhaltet die vollständig nachzuweisenden Inhalte mit Richtzahlen. Hier finden Sie die WBO 2020 und die Richtzahlen und Inhalte zur WBO 2020 (sofern Sie noch keinen Zugang zum eLogbuch haben).
- Weiterzubildende haben die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte in dem eLogbuch kontinuierlich zu dokumentieren. Weiterbildungsbefugte haben mindestens einmal jährlich die Bestätigung der Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungsstandes im eLogbuch vorzunehmen (bei gemeinsam befugten Ärzten kann die Bestätigung lediglich durch einen Befugten erfolgen). Die Dokumentation der Weiterbildungsgespräche erfolgt ebenfalls im Logbuch.
- Antworten auf häufig gestellte Fragen und Termine für eLogbuch-Präsentationen gibt die Bundesärztekammer über folgenden Link: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch
Für Anträge zur Anerkennung von Facharztkompetenzen nach WBO 2011 gelten noch bis 30. Juni 2027 Übergangsbestimmungen: Sofern Sie vor dem 1. Juli 2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, können Sie diese gemäß Übergangsbestimmungen noch bis zum 30. Juni 2027 gemäß den Bestimmungen der WBO 2011 abschließen.
Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten der aktuellen Weiterbildungsordnung (am 1. Juli 2020) bereits in einer Facharzt-Weiterbildung befunden haben, können diese bis zum 30. Juni 2027 nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen (Übergangsbestimmungen).
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist das Logbuch der von Ihnen angestrebten Bezeichnung einzureichen.
Logbücher für die Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen (Abschnitt B)
Bitte beachten Sie, dass das Logbuch nicht das ausführliche Weiterbildungszeugnis nach § 9 WBO ersetzt.
Das Logbuch ist kontinuierlich während der gesamten Weiterbildungszeit zu führen. Ein angefangenes Logbuch wird beim Wechsel der Weiterbildungsstätte fortgeführt. Alternativ können mehrere Logbücher geführt und bei Antragstellung auf Anerkennung eingereicht werden, wie z.B. beim Wechsel des Bundeslandes.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch (04551 803 650) oder per E-Mail zur Verfügung (weiterbildung(at)aeksh.de).