Hilfsangebote für Ärztinnen und Ärzte
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein steht Ärztinnen und Ärzten mit vielfältigen Hilfsangeboten zur Seite. Ob Konflikte im beruflichen Umfeld, aggressive Übergriffe oder Probleme im Umgang mit Suchtmitteln – wir unterstützen Sie vertrauensvoll und unabhängig.
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Konflikte mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten erleben und eine vertrauliche und unabhängige Ansprechperson suchen, steht Ihnen die Ombudsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein beratend zur Seite.
Kontakt über die Geschäftsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
04551 803 206
sekretariat(at)aeksh.de
Umfragen der Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigen: Aggressives Verhalten gegenüber medizinischem Personal ist verbreiteter als vielfach angenommen.
Es ist unser Anliegen, auf Basis belastbarer Daten sowohl gegenüber dem Gesetzgeber zu handeln als auch praxisnahe Lösungsansätze zu entwickeln. Wenn Sie oder Mitglieder Ihres Teams betroffen sind, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Vizepräsidentin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Doreen Richardt, LL.M. oder die ärztliche Geschäftsführerin Dr. Gisa Andresen.
Kontakt über die Geschäftsstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
04551 803 206
sekretariat(at)aeksh.de
Auch Ärztinnen und Ärzte können von Abhängigkeitserkrankungen und Suchtmittelmissbrauch betroffen sein. Die Ursachen liegen oftmals in der hohen beruflichen Belastung und dem ausgeprägten Verantwortungsdruck.
Die Beratende Kommission Sucht und Drogen bietet ein streng vertrauliches Unterstützungsangebot für betroffene Ärztinnen und Ärzte sowie für Angehörige, Freunde und Kolleginnen bzw. Kollegen.
Das Unterstützungsangebot reicht vom einmaligen telefonischen Kontakt über regelmäßige Begleitung bis hin zum strukturierten und intensiven Interventionsprogramm.
Ablauf des Interventionsprogramms
In einem ersten explorierenden Gespräch mit einem Mitglied der Kommission wird gemeinsam das weitere Vorgehen sowie ein möglicher Therapiebedarf abgestimmt. Die Unterstützung kann dabei folgende Maßnahmen umfassen:
• Ambulante oder stationäre Therapie
• Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen
• Teilnahme an Selbsthilfegruppen
• Suchtspezifische Psychotherapie
• Regelmäßige Laborkontrollen mit individuell festgelegter Frequenz und Ausgestaltung
Im Rahmen des Programms wird eine freiwillige, schriftliche Vereinbarung zwischen der betroffenen Person und der Ärztekammer geschlossen.
Vorsitz
Dr. med. Peter Hans Hauptmann
Vorsitzender der Beratenden Kommission Sucht und Drogen
04535 505285
p.hauptmann(at)alsterdorf.de
Kontakt
Beratende Kommission Sucht und Drogen
04551 803 333
aerzte-und-sucht(at)aeksh.de
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
- Richtlinie der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
- Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte- und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethode
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle