Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin
Zur Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin haben die Ärztekammern in Deutschland ein bundeseinheitliches Verfahren entwickelt.
Küstenanrainerkommission
Die Ärztekammern der Küstenanrainerländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich zur länderübergreifenden Vereinheitlichung und Weiterentwicklung dieses Verfahrens zur Küstenanrainerkommission zusammengeschlossen.
Im Mittelpunkt stehen dabei:
- die Sicherheit und das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten
- die Förderung einer strukturierten und gelebten Sicherheitskultur
- die kontinuierliche Reflexion und Verbesserung medizinischer Standards
Der Zusammenschluss ist sowohl aufgrund gebündelten Fachexpertise als auch aus methodischer Qualitätsmanagement-Sicht sinnvoll und zielführend. Das klassische Benchmarking erhält eine deutlich höhere Aussagekraft. und der Zusammenschluss führt weiterhin zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung der jeweiligen Ärztekammern unter Erhalt der bisherigen Effektivität und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Die Küstenanrainerkommission besteht aus Fachleuten der Reproduktionsmedizin und der Qualitätssicherung.
Die aktuellen Mitglieder der Kommission sind:
Annette Busecke
Priv.-Doz. Dr. jur. Heike Delbanco
Prof. Dr. med. Georg Griesinger
Dr. med. Annemarie Jungbluth
Dr. med. Thomas Krämer
Dr. med. Uta Kunze
Ass. jur. Svenja Nolting
Dr. med. Achim von Stutterheim
Dr. med. Georg Wilke
Maria Chlewemann
Stellvertretende Mitglieder:
Dr. med. Gisa Andresen
Dipl.-Ök. Kai Bogs
Prof. Dr. med. Christoph Dorn
Dr. med. Felix Lüdeke
Dr. med. Jörg Wilhelm Westermann
Justine Launicke
Dr. med. Anne Koenen
Ziel der ärztlichen Qualitätssicherung
Die ärztliche Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin verfolgt das Ziel, eine medizinische Versorgung auf fachlich hohem Niveau dauerhaft sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und einzuhalten.
Rolle der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein übernimmt folgende Aufgaben:
- Geschäftsstelle der Küstenanrainerkommission (KK)
(Koordination aller im Rahmen der Umsetzung des QS-Verfahrens anfallenden Aufgaben wie Sitzungsvorbereitung, Anforderung von Stellungnahmen, Ergebnismitteilung, Weiterleitung der Empfehlungen der Küstenanrainerkommission)
Ständige Kommission Reproduktionsmedizin
Darüber hinaus gibt es eine Ständige Kommission Reproduktionsmedizin bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die für folgende Aufgaben zuständig ist:
Zulassung der In-vitro-Fertilisations-(IVF)-Arbeitsgruppe
- Beratung der in Schleswig-Holstein zugelassenen IVF-Arbeitsgruppen für assistierte Reproduktionsmedizin
- Sicherstellung der Qualität der Behandlungen in der Reproduktionsmedizin
→ Schnittstelle zur Küstenanrainerkommission (z.B. Prüfung und Umsetzung der Empfehlungen der Kommission)
Qualitätssicherungssystem Reproduktionsmedizin (QS Repro)
Bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist auch die Auswertungsstelle der bundesweit zu erhebenden Daten im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens in der Reproduktionsmedizin angesiedelt. Die Auswertungen werden allen bundesweit beteiligten IVF-Arbeitsgruppen und auch den zuständigen Landesärztekammern zur Verfügung gestellt auf deren Basis das QS-Verfahren umgesetzt wird.