Ärztliche Stellen zur Qualitätssicherung
Die Ärztlichen Stellen der Ärztekammer Schleswig-Holstein arbeiten auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes sowie der Strahlenschutzverordnung. Sie sind zuständig für Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Behörden im Land.
Ihr Auftrag: Sie überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards in der radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin eingehalten werden. Dabei steht der Strahlenschutz für Patientinnen, Patienten und medizinisches Personal im Mittelpunkt.
Konkret bedeutet das: Der Einsatz von Röntgenstrahlen, anderen Strahlenarten oder radioaktiven Stoffen muss stets auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beruhen, qualitätsgesichert erfolgen und so strahlensparend wie möglich durchgeführt werden.
Die Bewertung der überprüften Anwendungen erfolgt nach einem bundeseinheitlichen System, das im Rahmen des Zentralen Erfahrungsaustauschs (ZÄS) regelmäßig weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst wird.
Neben ihrer Prüfaufgabe nehmen die Ärztlichen Stellen auch eine beratende Funktion wahr: Sie unterstützen Strahlenschutzverantwortliche bei der Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung, insbesondere bei der Reduktion der Strahlenbelastung und der Verbesserung der Bildqualität.
Die Ansiedlung der Ärztlichen Stellen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beruht auf vertraglichen Vereinbarungen.
Die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung von Röntgenuntersuchungen prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität radiologischer Aufnahmen – mit dem Ziel, eine hohe Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenbelastung sicherzustellen.
Dazu fordert sie die Ergebnisse der Abnahme- und Konstanzprüfungen sowie Beispielaufnahmen mit Befunden und variablen Aufnahmedaten gemäß §§ 127 und 130 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an. Zudem kontrolliert sie die Einhaltung der aktuell gültigen Dosisreferenzwerte.
Bei Auffälligkeiten oder Optimierungspotenzial gibt die Ärztliche Stelle Empfehlungen zur Reduktion der Strahlenexposition.
Die Grundlage für die Bewertung bilden die Leitlinien der Bundesärztekammer sowie die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) für Röntgen- und CT-Untersuchungen.
Die Ärztliche Stelle unterstützt nuklearmedizinisch tätige Kliniken dabei, die Qualität ihrer Untersuchungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft sicherzustellen – und dabei die Strahlenexposition für Patientinnen, Patienten und Personal möglichst gering zu halten.
Dazu werden sowohl gerätebezogene Unterlagen (z. B. Umgangsgenehmigung, Betriebsbuch, Konstanz- und Zustandsprüfungen) als auch patientenbezogene Dokumentationen angefordert und überprüft – etwa bei diagnostischen oder therapeutischen Anwendungen mit offenen radioaktiven Stoffen.
Zudem kontrolliert die Ärztliche Stelle die Einhaltung der jeweils gültigen Dosisreferenzwerte und gibt, falls erforderlich, konkrete Empfehlungen zur Optimierung der Strahlenanwendung.
Die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie sorgt dafür, dass strahlentherapeutische Leistungen den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Audits – also einer Vor-Ort-Prüfung durch Mitglieder der Ärztlichen Stelle sowie eine Mitarbeiterin der Ärztekammer. Bestandteil des Audits sind unter anderem:
- die technische Beurteilung durch eine Medizinphysik-Expertin bzw. -Experten,
- die Einsicht in die Qualitätssicherungsdokumentation,
- sowie die Überprüfung der eingesetzten Geräte.
Grundlage der Prüfung ist ein standardisiertes Prüfprotokoll, das der jeweiligen Klinik vorab zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt wird.
Zum Umfang der Prüfung gehört auch die Einsicht in zehn Patientenakten – davon sieben aus dem aktuellen Kalenderjahr und drei aus dem Vorjahr – sowie die Bewertung der Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung.
Links und Downloads
- Bekanntmachung – aktualisierte DRW für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen – 2022-11-17
- Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen
- Leitfaden zur Handhabung der DRW für diagnostische u. interventionelle Röntgenanwendungen
- Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Computertomographie
- Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
- Orientierungshilfe der Strahlenschutzkommission
- Rahmen-Richtlinie (QS-RL)
- Rechtfertigende Indikationen für kurative Mammographien
- Rechtfertigende Indikationen Osteodensitometrie
- Rechtliche Grundlagen zur medizinischen Untersuchung - rechtfertigende Indikation
- Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen
- Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- SSK-Empfehlung-Patienten-Strahlenschutzmittel
- Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte (nuklearmed. Untersuchungen) vom 15.6.2021
- Einheitliches Bewertungssystem Nuklearmedizin Version 10.00 von 2023
- Leitfaden zur Handhabung der DRW in der Nuklearmedizin von 2022
- Orientierungshilfe der Strahlenschutzkommission
- Rahmen-Richtlinie QS-RL
- Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie der ärztlichen und zahnärztlichen Stellen
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung