Praxisausweis

Die SMC-B Karte – auch Praxisausweis oder Institutionskarte – ist eine Smartcard, ähnlich einer SIM-Karte, für privatärztlich niedergelassene Mitglieder. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung und trägt zur Sicherheit und Vertraulichkeit der Patienteninformation bei.

Beantragung SMC-B

Alle Mitglieder mit privatärztlicher Niederlassung benötigen für das elektronische Meldeverfahren eine Institutionskarte (SMC-B). Voraussetzung zur Beantragung der Karte ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) sowie eine Erklärung über den ausreichenden Deckungsschutz aus der Berufshaftpflichtversicherung. Sollten Sie noch keinen eHBA besitzen, müssen Sie diesen zunächst beantragen – da er die zwingende Voraussetzung zur Beantragung der SMC-B darstellt.

Ablauf der Beantragung

  1. Der Antrag wird über das Online-Portal des Kartenherausgebers gestellt. Nutzen Sie hierfür das Antragsportal der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei).
  2. Füllen Sie die Meldung bzw. Anzeige einer privatärztlichen Niederlassung der Ärztekammer Schleswig-Holstein aus.
  3. Sie senden uns die Unterlagen zu und wir prüfen diese.
  4. Sie erhalten von uns ein Bestätigungsschreiben, welches Sie bitte per E-Mail an die Gematik GmbH weiterleiten.
  5. Die Gematik GmbH überprüft die eingereichten Unterlagen und gibt den Antrag bei der D-Trust GmbH frei. Der produzierte Ausweis wird Ihnen zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass die SMC-B Karte eine Gültigkeit von fünf Jahren besitzt und anschließend erneuert werden muss. Eine frühzeitige Beantragung der Folgekarte ist empfehlenswert.

Weitere Informationen zum Thema SMC-B – alles rund um Beantragung, Produktdetails und Preisinformationen sowie verschiedene Erklärvideos zum Produkt sowie der Antragsstellung – finden Sie auf den Seiten der D-Trust GmbH.

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