Elektronischer Heilberufeausweis eHBA
Ärztinnen und Ärzte benötigen einen elektronischen Arztausweis (eHBA), um digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept für die Versorgung von Patientinnen und Patienten nutzen bzw. verordnen zu können. So wird gewährleistet, dass nur Berechtigte auf sensible medizinische Daten elektronisch zugreifen können.
Der eHBA darf nicht mit dem Schleswig-Holsteinischen Arztausweis verwechselt werden.
Antrag
Herausgeber des eHBA und bestätigende Stelle des Attributs „Ärztin bzw. Arzt" ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein. Erstellt wird die Karte in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA).
Eine Erklärung des Beantragungsablaufs für den eHBA finden Sie auch auf den Seiten der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) (unter Links und Downloads).
Hinweise zum Austausch von elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA)
Die Heilberufsausweise (HBA) der Generation 2.0 können noch bis zum 30. Juni 2026 - und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen - genutzt werden.
Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern.
Viele Praxen haben schon die notwendigen Komponenten ausgetauscht. Allerdings müssen noch über 30.000 Heilberufsausweise ersetzt werden. Wir bitten Sie daher dringend, den Austausch ihres HBA zeitnah weiter voranzutreiben. Die Übergangsphase dient ausschließlich der Absicherung eines reibungslosen technischen Wechsel.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter:
Antragsprozess
Sind Ihre Meldedaten – z. B. Anschrift oder Name – noch aktuell? Teilen Sie uns Änderungen direkt per AKIS mit.
Sie haben die Wahl zwischen vier zertifizierten Kartenherstellern.
Im AKIS steht Ihnen ein personalisiertes Antragsformular zur Verfügung. Hier sind Ihre Meldedaten bereits vorab ausgefüllt.
Alle Kartenhersteller bieten Ihnen zur Identifizierung das PostIdent-Verfahren – in der Postfiliale oder per Online-Ausweisfunktion – an.
Mit der Zusendung des Ausweises erhalten Sie auch wichtige Informationen zur Inbetriebnahme. Beachten Sie, dass Sie den Ausweis innerhalb der vom Hersteller gesetzten Frist freischalten, da er ansonsten unbrauchbar wird.
Kosten
Der elektronische Arztausweis ist kostenpflichtig. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Zertifizierungsdienstanbieters (ZDA).
Kartenhersteller
Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen an die Produktion und Verwaltung der Karten arbeiten wir mit vier Kartenherstellern bzw. Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA) zusammen. Diese stellen die Ausweise her und liefern sie aus.
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten der Kartenhersteller (in alphabetischer Reihenfolge):
Sehr geehrte Antragsstellerin, sehr geehrter Antragssteller, eine Beantragung eines eHBA bei der Firma medisign GmbH ist aus technischen Gründen, die auf Seiten des Anbieters liegen, zur Zeit nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, in wenigen Tagen die Antragsstellung erneut anzustoßen, um gegebenenfalls eine dann wieder mögliche Beantragung bei medisign vornehmen zu können.
FAQ zum eHBA
Mit dem eHBA kann sich der Träger der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Zu den Heilberufen gehören beispielsweise Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Der eHBA für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte wird auch als eArztausweis bezeichnet.
Benötigt wird dieser, um sich in der digitalen Welt zu authentifizieren sowie für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 291a Abs. 5 SGB V. Die Funktionen sind notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein späterer Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf.
1. Als Sichtausweis: Beispielsweise um sich in einer Apotheke als Ärztin oder Arzt auszuweisen.
2. Um sich in der elektronischen Welt als Ärztin bzw. Arzt auszuweisen.
3. Rechtssicheres Unterschreiben von elektronischen Dokumenten: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann beispielsweise zum Signieren von eArztbriefen verwendet werden.
4. Zur elektronischen Ver- und Entschlüsselung – beispielsweise für den sicheren Transport von eArztbriefen.
5. Zugriff auf Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – beispielsweise für die Anwendungen „Notfalldaten“ und „Medikationsplan“.
Denken Sie rechtzeitig daran, einen Folgeausweis zu beantragen – dies sollte mindestens acht Wochen vor Ablauf geschehen. Bei einigen Anbietern kann die Antragstellung jedoch auch deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sie haben noch Fragen? Dann finden Sie in den FAQ der Gematik weitere Informationen und Antworten.
- Telefon 04551 803 450
- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
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