Arzt-Notfallschild
Antrag auf Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes
Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ein Arzt-Notfall-Schild zu beantragen. Dieses Schild dient der Kennzeichnung von Fahrzeugen, die im Rahmen dringender ärztlicher Notfalleinsätze eingesetzt werden.
Voraussetzungen zur Nutzung
Das Arzt-Notfall-Schild darf ausschließlich verwendet werden, wenn ein sofortiges ärztliches Eingreifen erforderlich ist, insbesondere:
- bei akuten Notfallversorgungen,
- bei dringenden ärztlichen Hausbesuchen,
- bei Einsätzen, bei denen das schnelle Erreichen der Patientin bzw. des Patienten erforderlich ist.
Außerhalb solcher Notfallsituationen ist das Schild zu entfernen bzw. nicht sichtbar im Fahrzeug mitzuführen. Das Schild stellt keinen Parkausweis dar und begründet keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Arzt-Notfall-Schildes ist schriftlich bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu stellen.
Ein entsprechendes Antragsformular steht Ihnen im unteren Downloadbereich zur Verfügung. Bitte reichen Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein.