Änderungsmeldung und Abmeldung

Ihre Daten haben sich geändert? Sie beenden Ihre ärztliche Tätigkeit oder wechseln in eine andere Landesärztekammer? Dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Änderungsmeldung

Wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, bringt das eine Vielzahl an Formalitäten mit sich: Auch bei der Ärztekammer (und dem Versorgungswerk) müssen Sie Ihre neue Adresse, Ihren neuen Arbeitgeber oder Ihren Auslandsaufenthalt zeitnah melden.

Anmeldungen und Änderungsmitteilungen sind innerhalb eines Monats ab Beginn der Mitgliedschaft oder nach Eintritt der Änderung vorzunehmen. Dafür reicht häufig eine kurze schriftliche Mitteilung per E-Mail oder die Änderung des entsprechenden Eintrags im AKIS. Für manche Ereignisse benötigen wir außerdem eine amtlich beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde, die Sie uns postalisch zukommen lassen, um die Änderung der Daten durchzuführen.

Abmeldung

Über die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit müssen Sie die Ärztekammer Schleswig-Holstein schnellstmöglich – spätestens jedoch innerhalb eines Monats – in Kenntnis setzen.

Ihre Abmeldung können Sie im AKIS sowie schriftlich oder per E-Mail vornehmen. Wenn uns die Erlaubnis zur Datenweitergabe vorliegt, leiten wir bei einem Kammerwechsel Ihre Meldeakte einschließlich Kopien Ihrer Urkunden an die neue Ärztekammer weiter, so dass Sie diese dort nicht erneut einreichen müssen.

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