MFA: Verträge und Formulare

Informationen zu Eintragung, Vertragsinhalten und wichtigen Unterlagen

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten. Sie berät sowohl Ausbildende (Arbeitgeber) als auch Auszubildende – insbesondere im Bezug auf den Berufsausbildungsvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird.

Inhalte des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag regelt – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – die wesentlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses, darunter:

  • Beginn und Ende der Ausbildung
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Anzahl der Urlaubstage

Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist außerdem die Ausbildungsordnung, die die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung vorgibt.

Einreichung und Eintragung

Nach der Unterzeichnung – bei minderjährigen Auszubildenden zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten – ist der Vertrag zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein einzureichen:

  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Ggf. Nachweis der Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Rückmeldung und Unterlagen

Nach erfolgreicher Eintragung in das Verzeichnis erhalten Ausbildende:

  • Zwei gegengezeichnete Exemplare des Ausbildungsvertrages (für Ausbildende und Auszubildende)
  • Ein Muster des Ausbildungsplans
  • Einen Ausbildungsnachweis