MFA: Verträge und Formulare
Informationen zu Eintragung, Vertragsinhalten und wichtigen Unterlagen
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf zur bzw. zum Medizinischen Fachangestellten. Sie berät sowohl Ausbildende (Arbeitgeber) als auch Auszubildende – insbesondere im Bezug auf den Berufsausbildungsvertrag, der zwischen beiden Parteien geschlossen wird.
Inhalte des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag regelt – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – die wesentlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsverhältnisses, darunter:
- Beginn und Ende der Ausbildung
- Höhe der Ausbildungsvergütung
- Anzahl der Urlaubstage
Ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist außerdem die Ausbildungsordnung, die die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung vorgibt.
Einreichung und Eintragung
Nach der Unterzeichnung – bei minderjährigen Auszubildenden zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten – ist der Vertrag zusammen mit folgenden Unterlagen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein einzureichen:
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Ggf. Nachweis der Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Rückmeldung und Unterlagen
Nach erfolgreicher Eintragung in das Verzeichnis erhalten Ausbildende:
- Zwei gegengezeichnete Exemplare des Ausbildungsvertrages (für Ausbildende und Auszubildende)
- Ein Muster des Ausbildungsplans
- Einen Ausbildungsnachweis