Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, der die Arbeit des Vorstands und der Geschäftsstelle in Bereichen wie Qualitätssicherung, Weiterbildung, Berufsordnung und Mitgliederangelegenheiten darstellt. 

Tätigkeitsbericht 2024

Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein
  • Mitglieder der Ärztekammer Schleswig-Holstein: 20.498
  • Ärztinnen: 10.117*
  • Ärzte: 10.321*
  • Hauptberuflich in freier Praxis tätig: 6.025 (W 3.027; M 2.998), darunter 3.843 Angestellte (W 2.224; M 1.619)
  • Als Angestellte oder Beamte im Krankenhaus tätig: 8.044 (W 4.307; M 3.737)
  • Verwaltung, Sanität: 476 (W 309; M 167)
  • Sonstige ärztliche Tätigkeit: 646 (W 273; M 373)
  • Ohne ärztliche Tätigkeit, in Elternzeit oder Freistellungsphase der Altersteilzeit: 5.307 (W 2.262; M 3.046)

Für das Jahr 2024 gibt es keine Mitglieder mit er Einordnung "divers"

 

Personal
  • Mitarbeitende in Vollzeit: 97
  • Mitarbeitende in Teilzeit: 81
  • Auszubildende: 8
  • Durchschnittsalter in Jahren: 44

178 Mitarbeitende und 8 Auszubildende
Durchschnittliche Beschäftigungsdauer 13 Jahre

IT

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet ihren Mitgliedern einen geschützten Online-Bereich an, das sogenannte Ärztekammer-Info-System (AKIS). Dort ist u.a. das persönliche Fortbildungspunktekonto der Ärztinnen und Ärzte hinterlegt. 

  • AKIS Accounts: 50 Tausend
  • Steigerung der Accountanzahl gegenüber Vorjahr: 6,5%
  • Anmeldung AKIS: 212 Tausend

Die Zahlen sind mit Rundungen dargestellt. 

Wirtschaftliche Lage
  • Haushaltsvolumen: 14,4 Mio.

Die Abweichungen bei den Summen zum Jahresabschluss ergeben sich durch Rundungen.

 

Weiterbildung

Die ärztliche Weiterbildung ist eine Kernaufgabe der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Für den Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung ist es erforderlich, eine strukturierte Weiterbildung zu durchlaufen. Abschließend ist für jede Weiterbildung eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu bestehen. Mit dem Bestehen der Prüfung erhält die Ärztin bzw. der Arzt eine Urkunde über den Erwerb der Bezeichnung. 

  • Anzahl der Ausschusssitzungen: 17
  • Beratung der Kammermitglieder (persönliche Gespräche): 300
  • Anzahl der Prüfung nach WBO: 935
  • Nichtbestehensquote der Prüfung nach WBO: 2,35 %
  • Anzahl der Kenntnisprüfungen: 113
  • Nichtbestehensquote der Kenntnisprüfungen: 22,12 %

 

Akademie

Die Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die interprofessionelle Bildungseinrichtung für alle Fort- und Weiterbildungen der Ärztinnen und Ärzte sowie der Gesundheitsfachberufe und der überbetrieblichen Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Schleswig-Holstein. Alle Veranstaltungen durchlaufen ein Evaluationsverfahren, wodurch die Qualität sichergestellt und kontinuierlich verbessert werden kann. Bei zahlreichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden mittlerweile digitale Lernformate mit der Lernplattform ILIAS erfolgreich eingebunden.

  • Fortbildungszertifikat: 656
  • Anerkennungen externer Veranstaltungen: 15.070
  • Fremdveranstaltungen: 44
  • Neue Ausbildungsverträge MFA: 745
  • Durchgeführte Prüfung zur MFA: 468 Teilnehmer, Durchgefallenenquote: 9,13 %
  • Teilnehmende Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA): 2.774
  • Teilnehmende Fortbildung/Weiterbildung: 3.651
Ärztliche Angelegenheiten

Gutachterbenennung 175

Fachkunde Leitender Notarzt
Ausgestellte FK LNA: 24

Fachkunde Strahlenschutz
Insgesamt 402 ausgestellte Fachkunden

Ärztliche Stelle - Qualitätssicherung
Überprüfung von 178 Röntgeneinrichtungen

Ärztliche Stelle Nuklearmedizin
3 überprüfte Kliniken

Ärztliche Stelle Strahlentherapie
4 Audits

Berufs- und Satzungsrecht

Nach den Vorgaben des schleswig-holsteinischen Heilberufekammergesetzes erlässt die Ärztekammer Schleswig-Holstein die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte und überwacht deren Einhaltung. Sie geht Vorwürfen von Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen oder Dritten nach und prüft, ob ein Sachverhalt vorliegt, aus dem sich ein Verstoß gegen die ärztlichen Berufspflichten ergibt.

2024 wurden in der Rechtsabteilung 1.320 neu angelegte Vorgänge registriert, von denen sich der Vorstand mit 82 befasst hat.

Vertrauensstelle Krebsregister

Das Landeskrebsregistergesetzt und die Berufsordnung verpflichten alle Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein dazu, Patientinnen und Patienten mit Krebsneuerkrankungen namentlich an das Krebsregister Schleswig-Holstein zu melden. Dabei müssen bei zirka 10 % aller Meldungen Nachfragen erfolgen.

  • 613.762 (584.641) Datensätze/Meldungen
  • 322.649 /296.152) Meldungen > Registerstelle
  • 185.398 (186.435) Meldungen bearbeitet
  • 22.750 (16.374) Nachfragen/Korrekturanforderungen
  • Verwaltung von 1.055 (1.024 SH) Meldestellen