Abläufe und Nutzung der Vermittlungsstelle für Angehörige der Justizbehörden in Schleswig-Holstein
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Nutzung der Sachverständigen-Datenbank des Kompetenzzentrums Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJSH).
Ziel der Vermittlungsstelle ist es, die Suche nach geeigneten Sachverständigen zu erleichtern, Qualität und Transparenz zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Medizin, Psychologie und Psychotherapie effizienter zu gestalten. Die Nutzung der Datenbank erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Bei allen in der Datenbank gelisteten Sachverständigen wird vor Aufnahme das formale Vorliegen eines berufsqualifizierenden Abschlusses (z. B. in Medizin, Psychologie, Psychotherapie oder verwandten Fachrichtungen) geprüft. Diese Überprüfung dient ausschließlich der Sicherstellung einer fachlich fundierten Basis, darüber hinaus können wir keine individuelle Qualitätsbewertung vornehmen.
Die in der Datenbank geführten Sachverständigen agieren in ihrer Tätigkeit vollständig selbstständig und eigenverantwortlich. Sie sind allein für die Qualität, Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit ihrer Gutachten verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle, Qualitätssicherung oder Haftungsübernahme durch das KPJSH, die Ärztekammer Schleswig-Holstein oder das Ministerium für Justiz und Gesundheit erfolgt nicht. Die Vermittlungsstelle fungiert als neutrale und unterstützende Plattform zur transparenten Vernetzung – nicht als Auftraggeber oder Prüfinstanz.
Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht: Sollten sich in Einzelfällen deutliche fachliche Defizite oder relevante Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zeigen, bitten wir um Mitteilung an das KPJSH. Diese Rückmeldungen dienen dem übergeordneten Ziel, die Qualität der Begutachtung im Land langfristig zu fördern und weiterzuentwickeln.
Sollten Sie bereits registriert sein, finden Sie im unteren Teil dieser Seite die FAQ zu vielen Fragen oder direkt unter diesem Link.
1. Registrierung und Zugang
Zugang erhalten können berechtigte Angehörige der Justizbehörden in Schleswig-Holstein. Hierzu zählen insbesondere Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug. Konkret ergibt sich die Berechtigung nach Vorgaben des Ministeriums für Justiz und Gesundheit aus einer vorbenannten organisatorischen Zuordnung, anhand derer die Zugehörigkeit zu den Justizbehörden des Landes identifizierbar sind.
Im ersten Schritt benötigen Sie einen AKIS-Benutzerkonto, um auf die Datenbank zugreifen zu können. AKIS steht für „Ärztekammer Informationssystem“, die Registrierung steht jedoch auch Ihnen als Angehörige der Justiz offen.
Sie finden AKIS im Drop-Down-Menü der Webseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein, bzw. direkt unter https://akis.aeksh.de/ .
Bitte verwenden Sie für die Registrierung Ihre dienstliche E-Mail-Adresse. Zudem werden Sie zwar aufgefordert sich mit “privater” Anschrift zu registrieren, können aber auch hier die dienstliche Adresse verwenden. Hierbei sollten Sie kenntlich machen, dass es sich um eine Institution handelt (z.B. c/o: Amtsgericht).
Parallel bitten wir ebenfalls von Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse um kurze E-Mail unter Nennung Ihrer Position und Dienstanschrift an kpjsh(at)aeksh.de, um die Berechtigung nach den Vorgaben des Ministeriums für Justiz und Gesundheit zu prüfen und ihren Zugang freizuschalten.
Anschließend kann im eingeloggten Bereich die formale Anmeldung zur Nutzung der Sachverständigen-Datenbank des KPJSH erfolgen, indem Sie Ihre Einwilligung zur Aufnahme erklären.
Hinweis:
Im Rahmen der Registrierung werden zusätzlich Ihre Berufsgruppe sowie eine regional-fachliche Zuordnung abgefragt. Diese Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken und fließen nur in anonymisierte Auswertungen ein, um die Nutzung der Datenbank künftig noch besser an den Bedarfen auszurichten.
2. Freischaltung und Verpflichtung
Mit der Freischaltung verpflichten sich alle Nutzerinnen und Nutzer zur vertraulichen und datenschutzkonformen Nutzung der Datenbank.
Die enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Vermittlung von Gutachtenaufträgen innerhalb der Justiz verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ein zentrales Element ist die Ampelanzeige. Sie gibt Auskunft über die aktuelle Verfügbarkeit und voraussichtliche Bearbeitungszeit der in der Datenbank gelisteten Sachverständigen. Sie sollte möglichst verbindliche Grundlage für die Auswahl im Vermittlungsprozess sein und stellt sich in der Auswahl für die Sachverständigen wie folgt dar:
- Verfügbarkeit für neue Aufträge sofort, Bearbeitungszeit unter 3 Monaten (Ampel grün)
- Verfügbarkeit für neue Aufträge vorhanden, Bearbeitungszeit 3–6 Monate (Ampel gelb)
- Verfügbarkeit für neue Aufträge stark eingeschränkt, Bearbeitungszeit über 6 Monate (Ampel rot)
- Aktuell keine Annahme von Aufträgen (Ampel schwarz)
Angehörige der Justiz werden gebeten, bei Anfragen ausschließlich Sachverständige mit grünem oder gelbem Ampelstatus zu berücksichtigen.
Aufträge sollen nicht an Sachverständige vergeben werden, deren Ampel auf Rot steht. Sachverständige die sich vorübergehend aus der Vermittlung komplett herausnehmen (Ampel schwarz) werden Ihnen im System nicht angezeigt.
Eine Rücksichtnahme auf diese Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Funktionalität und Akzeptanz des Systems, da viele Sachverständige sich über die Ampelkennzeichnung auch eine verbesserte Steuerung der Auftragslage versprechen.
3. Gutachtervermittlung
Über eine Suchmaske können geeignete Sachverständige nach Qualifikationen, Rechtsgebieten, Region und aktueller Verfügbarkeit gefiltert werden. Darüber hinaus können in den Profilen Informationen über Erfahrungen, eventuelle Zusatzqualifikationen, eventuelle Fremdsprachenkenntnisse, sowie Kontaktdaten gefunden werden.
Die Kontaktaufnahme zu den ausgewählten Sachverständigen kann direkt durch Sie als Angehörige der Justiz, bzw. die Justizbehörden erfolgen.
Das KPJSH selbst erteilt keine Aufträge, sondern stellt ausschließlich die Plattform für eine Vermittlung bereit. Für die Qualität der Gutachten sind die Sachverständigen wie eingangs erläutert selbst verantwortlich. Die Entscheidung über die Beauftragung bleibt stets bei der anfragenden Behörde.
4. Rückfragen und Beratung
Das Kompetenzzentrum steht gerne beratend zur Seite, unterstützt bei organisatorischen Fragen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Auch bei Unsicherheiten (z. B. zu Fragen der Qualifikation oder Auslegung der Verfügbarkeitsanzeige) oder besonderem Vermittlungsbedarf kann Rücksprache mit dem KPJSH gehalten werden.
Sie erreichen uns per E-Mail oder zu Sprechzeiten telefonisch gemäß den aktuellen Kontaktinformationen auf der Webseite www.kpjsh.de .
5. Dokumentation, Qualitätssicherung und gemeinsame Grundsätze
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit sowie das KPJSH führen regelmäßig Auswertungen zur Nutzung der Datenbank durch (z. B. Zahl der Suchen nach Rechtsgebieten). Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse, die Sicherung hoher Qualitätsstandards und die Förderung des fachlichen Austauschs.
Rückmeldungen zur Nutzerfreundlichkeit, zu organisatorischen Abläufen oder zur gemeinsamen Zusammenarbeit sind ausdrücklich erwünscht und tragen dazu bei, das System im Sinne aller Beteiligten weiterzuentwickeln.
Gemeinsame Grundsätze sowohl für Sachverständige, als auch Angehörige der Justiz, sollten aktuelle Datenpflege, transparente Kommunikation und verantwortungsbewusste Nutzung sein, um zum Erfolg des Systems beizutragen. Darüber hinaus bietet das KPJSH regelmäßige Fortbildungen und Austauschformate an, um den interdisziplinären Dialog und die fachliche Qualität weiter zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite www.kpjsh.de
FAQ für Angehörige der Justiz
Sofern sie bereits als Angehörige/Angehöriger der Justizbehörden Schleswig-Holsteins im AKIS registriert und freigeschaltet sind, haben Sie zwei Möglichkeiten auf die Suchmaske zu gelangen:
1. Login über den folgenden direkten Link: Sachverständigensuche über das AKIS
2. Alternativ können Sie sich nach dem Login im AKIS über die Gesamtübersicht unter dem Punkt KPJSH Vermittlungsstelle zur Sachverständigensuche navigieren.
Sollten Schwierigkeiten oder Fragen auftreten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf unter: kpjsh(at)aeksh.de
Nein.
Eine Registrierung ist hilfreich und der schnellste Weg auf zahlreiche Profile von Sachverständigen zugreifen zu können, aber keine Voraussetzung.
Wir unterstützen Ihre Anfragen gerne auf allen Kommunikationswegen und stehen für eine persönliche Kontaktaufnahme (E-Mail,Telefon während der Sprechzeiten) oder formale Anfrage (Post) sehr gerne zur Verfügung.
Wir versuchen stets schnellstmöglich auf Sie zuzukommen, bitten jedoch um Berücksichtigung, dass die Vermittlungsstelle derzeitig mit einer Teilzeitstelle besetzt ist.
Nein. Wir bitten Sie keine Akten zu senden, sondern allenfalls den Beweisbeschluss oder eine kurze Sachverhaltsschilderung, um geeignete Sachverständige identifizieren zu können.
Wenn ein konkreter Vorschlag für eine Sachverständige oder einen Sachverständigen gewünscht ist, helfen uns einige anonymisierte Angaben, um passende Anfragen im Netzwerk stellen zu können:
- die gerichtliche Fragestellung
- der ungefähre Aufenthaltsort der zu begutachtenden Person
- ob es sich um eine minderjährige oder volljährige Person handelt
- in Strafverfahren: ein kurzer Überblick zum Delikt sowie ggf. bekannte psychiatrische Vordiagnosen
- ob Fremdsprachenkenntnisse für die Begutachtung erforderlich oder hilfreich sind
- der angestrebte zeitliche Rahmen für die Gutachtenerstattung
Sie können uns während der telefonischen Sprechzeiten erreichen oder uns eine E-Mail kpjsh(at)aeksh.de senden. Wir versuchen dann schnellstmöglich, Sie bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen bestmöglich zu unterstützen.
Nein. Die Vermittlungsstelle arbeitet im Auftrag der Justiz Schleswig-Holsteins und vermittelt ausschließlich in diesem Rahmen. Eine öffentlich einsehbare Gutachter-Liste findet sich beispielsweise auf der Webseite der „Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung“.
Nehmen Sie gerne Kontakt für eine Beratung auf. Das KPJSH ist mit einer ärztlichen Stelle besetzt und kann somit versuchen bei der Einordnung zu unterstützen.
E-Mail: kpjsh(at)aeksh.de
Telefon: 04551 803 330
Derzeitig sind die Zuständigkeiten innerhalb der Ärztekammer hier noch unterschiedlich. Das KPJSH kann Ihre Anfrage jedoch ggf. innerhalb der Kammer weiterleiten, wenn es sich nicht um eine psychologische, psychotherapeutische oder psychiatrische Fragestellung handelt. Perspektivisch sind wir bemüht das Thema Sachverständigentätigkeit und Sachverständigensuche für die Justiz in Schleswig-Holstein noch übersichtlicher zu gestalten.
Sehr hilfreich ist es, wenn Sie das Projekt innerhalb der Justiz bekannt machen und bei Ihnen bekannten Sachverständigen für eine Registrierung in der Datenbank werben.
Unser Ziel ist es, einen möglichst umfassenden Überblick über vorhandene Expertise und Kapazitäten zu schaffen.
Darüber hinaus bieten wir Formate wie den interdisziplinären Austausch an, die sich ausdrücklich auch an Angehörige der Justiz richten.