Abläufe und Nutzung der Vermittlungsstelle für Angehörige der Justizbehörden in Schleswig-Holstein
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Nutzung der Sachverständigen-Datenbank des Kompetenzzentrums Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJSH).
Ziel der Vermittlungsstelle ist es, die Suche nach geeigneten Sachverständigen zu erleichtern, Qualität und Transparenz zu fördern und die Zusammenarbeit zwischen Justiz, Medizin, Psychologie und Psychotherapie effizienter zu gestalten. Die Nutzung der Datenbank erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Bei allen in der Datenbank gelisteten Sachverständigen wird vor Aufnahme das formale Vorliegen eines berufsqualifizierenden Abschlusses (z. B. in Medizin, Psychologie, Psychotherapie oder verwandten Fachrichtungen) geprüft. Diese Überprüfung dient ausschließlich der Sicherstellung einer fachlich fundierten Basis, darüber hinaus können wir keine individuelle Qualitätsbewertung vornehmen.
Die in der Datenbank geführten Sachverständigen agieren in ihrer Tätigkeit vollständig selbstständig und eigenverantwortlich. Sie sind allein für die Qualität, Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit ihrer Gutachten verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle, Qualitätssicherung oder Haftungsübernahme durch das KPJSH, die Ärztekammer Schleswig-Holstein oder das Ministerium für Justiz und Gesundheit erfolgt nicht. Die Vermittlungsstelle fungiert als neutrale und unterstützende Plattform zur transparenten Vernetzung – nicht als Auftraggeber oder Prüfinstanz.
Rückmeldungen aus der Praxis sind ausdrücklich erwünscht: Sollten sich in Einzelfällen deutliche fachliche Defizite oder relevante Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zeigen, bitten wir um Mitteilung an das KPJSH. Diese Rückmeldungen dienen dem übergeordneten Ziel, die Qualität der Begutachtung im Land langfristig zu fördern und weiterzuentwickeln.
1. Registrierung und Zugang
Zugang erhalten können berechtigte Angehörige der Justizbehörden in Schleswig-Holstein. Hierzu zählen insbesondere Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug. Konkret ergibt sich die Berechtigung nach Vorgaben des Ministeriums für Justiz und Gesundheit aus einer vorbenannten organisatorischen Zuordnung, anhand derer die Zugehörigkeit zu den Justizbehörden des Landes identifizierbar sind.
Im ersten Schritt benötigen Sie einen AKIS-Benutzerkonto, um auf die Datenbank zugreifen zu können. AKIS steht für „Ärztekammer Informationssystem“, die Registrierung steht jedoch auch Ihnen als Angehörige der Justiz offen.
Sie finden AKIS im Drop-Down-Menü der Webseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein, bzw. direkt unter https://akis.aeksh.de/ .
Bitte verwenden Sie für die Registrierung Ihre dienstliche E-Mail-Adresse.
Parallel bitten wir ebenfalls von Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse um kurze E-Mail unter Nennung Ihrer Position und Dienstanschrift an kpjsh(at)aeksh.de, um die Berechtigung nach den Vorgaben des Ministeriums für Justiz und Gesundheit zu prüfen und ihren Zugang freizuschalten.
Anschließend kann im eingeloggten Bereich die formale Anmeldung zur Nutzung der Sachverständigen-Datenbank des KPJSH erfolgen, indem Sie Ihre Einwilligung zur Aufnahme erklären.
Hinweis:
Im Rahmen der Registrierung werden zusätzlich Ihre Berufsgruppe sowie eine regional-fachliche Zuordnung abgefragt. Diese Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken und fließen nur in anonymisierte Auswertungen ein, um die Nutzung der Datenbank künftig noch besser an den Bedarfen auszurichten.
2. Freischaltung und Verpflichtung
Mit der Freischaltung verpflichten sich alle Nutzerinnen und Nutzer zur vertraulichen und datenschutzkonformen Nutzung der Datenbank.
Die enthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur Vermittlung von Gutachtenaufträgen innerhalb der Justiz verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ein zentrales Element ist die Ampelanzeige. Sie gibt Auskunft über die aktuelle Verfügbarkeit und voraussichtliche Bearbeitungszeit der in der Datenbank gelisteten Sachverständigen. Sie sollte möglichst verbindliche Grundlage für die Auswahl im Vermittlungsprozess sein und stellt sich in der Auswahl für die Sachverständigen wie folgt dar:
- Verfügbarkeit für neue Aufträge sofort, Bearbeitungszeit unter 3 Monaten (Ampel grün)
- Verfügbarkeit für neue Aufträge vorhanden, Bearbeitungszeit 3–6 Monate (Ampel gelb)
- Verfügbarkeit für neue Aufträge stark eingeschränkt, Bearbeitungszeit über 6 Monate (Ampel rot)
- Aktuell keine Annahme von Aufträgen (Ampel schwarz)
Angehörige der Justiz werden gebeten, bei Anfragen ausschließlich Sachverständige mit grünem oder gelbem Ampelstatus zu berücksichtigen.
Aufträge sollen nicht an Sachverständige vergeben werden, deren Ampel auf Rot steht. Sachverständige die sich vorübergehend aus der Vermittlung komplett herausnehmen (Ampel schwarz) werden Ihnen im System nicht angezeigt.
Eine Rücksichtnahme auf diese Kennzeichnung ist Voraussetzung für die Funktionalität und Akzeptanz des Systems, da viele Sachverständige sich über die Ampelkennzeichnung auch eine verbesserte Steuerung der Auftragslage versprechen.
3. Gutachtervermittlung
Über eine Suchmaske können geeignete Sachverständige nach Qualifikationen, Rechtsgebieten, Region und aktueller Verfügbarkeit gefiltert werden. Darüber hinaus können in den Profilen Informationen über Erfahrungen, eventuelle Zusatzqualifikationen, eventuelle Fremdsprachenkenntnisse, sowie Kontaktdaten gefunden werden.
Die Kontaktaufnahme zu den ausgewählten Sachverständigen kann direkt durch Sie als Angehörige der Justiz, bzw. die Justizbehörden erfolgen.
Das KPJSH selbst erteilt keine Aufträge, sondern stellt ausschließlich die Plattform für eine Vermittlung bereit. Für die Qualität der Gutachten sind die Sachverständigen wie eingangs erläutert selbst verantwortlich. Die Entscheidung über die Beauftragung bleibt stets bei der anfragenden Behörde.
4. Rückfragen und Beratung
Das Kompetenzzentrum steht gerne beratend zur Seite, unterstützt bei organisatorischen Fragen und vermittelt bei Bedarf zwischen den Beteiligten. Auch bei Unsicherheiten (z. B. zu Fragen der Qualifikation oder Auslegung der Verfügbarkeitsanzeige) oder besonderem Vermittlungsbedarf kann Rücksprache mit dem KPJSH gehalten werden.
Sie erreichen uns per E-Mail oder zu Sprechzeiten telefonisch gemäß den aktuellen Kontaktinformationen auf der Webseite www.kpjsh.de .
5. Dokumentation, Qualitätssicherung und gemeinsame Grundsätze
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit sowie das KPJSH führen regelmäßig Auswertungen zur Nutzung der Datenbank durch (z. B. Zahl der Suchen nach Rechtsgebieten). Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse, die Sicherung hoher Qualitätsstandards und die Förderung des fachlichen Austauschs.
Rückmeldungen zur Nutzerfreundlichkeit, zu organisatorischen Abläufen oder zur gemeinsamen Zusammenarbeit sind ausdrücklich erwünscht und tragen dazu bei, das System im Sinne aller Beteiligten weiterzuentwickeln.
Gemeinsame Grundsätze sowohl für Sachverständige, als auch Angehörige der Justiz, sollten aktuelle Datenpflege, transparente Kommunikation und verantwortungsbewusste Nutzung sein, um zum Erfolg des Systems beizutragen. Darüber hinaus bietet das KPJSH regelmäßige Fortbildungen und Austauschformate an, um den interdisziplinären Dialog und die fachliche Qualität weiter zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite www.kpjsh.de