Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJSH)

Das KPJSH ist eine zentrale Koordinationsstelle für den Bereich psychiatrische und psychologische Gutachten in Schleswig-Holstein.

Unser Ziel: Die Qualität und Verfügbarkeit psychologischer und psychiatrischer Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften sichern und stärken.

Das Kompetenzzentrum fördert die fachliche Qualifikation, schafft Transparenz und bietet eine Plattform für Austausch, Fortbildung und Nachwuchsförderung.

 

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Erstellung von Gutachten nach §1631b BGB - Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen 

Die Begutachtung im Rahmen des § 1631b BGB gehört zu den zentralen Aufgaben in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung. Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und die praktische Erstellung von Gutachten zur Unterbringung sowie zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden typische Fragestellungen der Familiengerichte, der Aufbau gutachterlicher Stellungnahmen sowie häufige Herausforderungen im Begutachtungsprozess besprochen. Darüber hinaus können organisatorische und abrechnungsrelevante Aspekte der Gutachtertätigkeit behandelt werden.
Referenten: 
Dr. Martin Jung, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Chefarzt mit langjähriger Sachverständigentätigkeit 
Dr. Hendrik Puls 
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, freier Sachverständiger 

Termin: Samstag, den 26.09.2026 von 08:30 - 12:15 Uhr
Anmeldung unter: https://www.aeksh.de/akademie/veranstaltungskalender/detail/erstellung-von-gutachten-nach-1631b-bgb-unterbringung-und-freiheitsentziehende-massnahmen-bei-kindern-und-jugendlichen/13624364

KPJSH Herbstforum “JUSTIZ.GUTACHTEN.DIALOG” am 26.10.2026

Was erwartet die Justiz von einem guten Gutachten – und was ist aus sachverständiger und klinischer Sicht tatsächlich leistbar?
Beim Herbstforum des Kompetenzzentrums Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten am 26. Oktober 2026 im Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht treffen Justiz, psychiatrische Praxis und Sachverständigentätigkeit unmittelbar aufeinander. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Anforderungen an psychiatrische Gutachten, typische Konfliktfelder und die Frage, wie gerichtliche Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können.

Einen besonderen Einblick in die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Michael Neef, Richter am Bundesgerichtshof. Er erläutert die Anforderungen an psychiatrische Gutachten bei Schuldfähigkeit und Maßregeln nach §§ 20, 21, 63 und 64 StGB. Direkt anschließend wechselt Prof. Dr. Dieter Seifert, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, die Perspektive und fragt: „Die Rechtsprechung fordert – Aber was ist aus sachverständiger Sicht leistbar?“
Am Nachmittag richtet sich der Blick auf PsychHG und Betreuungsrecht. Dr. Daniel Ehmke, Ärztlicher Direktor der psychiatrischen Klinika Neustadt und Eutin, spricht über das Spannungsfeld zwischen gerichtlicher Anordnung und klinischer Realität. Anschließend beleuchtet Richterin Britta Buchenau die Anforderungen der gerichtlichen Praxis an Gutachten im Betreuungsrecht und typische Konfliktfelder.
Außerdem gibt Dr. Victoria Witt, Leiterin der Vermittlungsstelle des KPJSH, Einblicke in die aktuelle Arbeit des Kompetenzzentrums und die Erfahrungen aus der Vermittlung von Sachverständigen.
Zum Abschluss kommen die unterschiedlichen Perspektiven in einer gemeinsamen Podiumsdiskussion „Zwischen Gericht, Gutachten und Klinik – Umsetzung und Konfliktfelder in der Praxis“ zusammen. 
Ein Tag für alle, die Gutachten erstellen, beauftragen, bewerten oder ihre Ergebnisse in der klinischen Praxis umsetzen – mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten und viel Raum für den direkten Dialog zwischen den Professionen.
Anmeldung bis zum 18. September 2026 möglich. Das ausführliche Programm einschließlich Anmeldemöglichkeit senden wir Ihnen unter kurzer formloser Anfrage an kpjsh(at)aeksh.de gerne zu. 

Intervision für psychiatrische und psychologische Sachverständige

Die Intervision, organisiert durch das Kompetenzzentrums Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig Holstein (KPJSH), bietet einen geschützten kollegialen Rahmen für den rechtsgebiete-übergreifenden fachlichen Austausch unter Sachverständigen.
Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Lernen aus der Praxis. Eigene Fälle, Fragestellungen oder Unsicherheiten aus der gutachterlichen Tätigkeit können eingebracht reflektiert und gemeinsam besprochen werden.
Intervision versteht sich ausdrücklich nicht als Supervision oder Bewertung, sondern als strukturierter kollegialer Dialog auf Augenhöhe. Ziel ist es die eigene gutachterliche Praxis weiterzuentwickeln Perspektiven zu erweitern und voneinander zu lernen. Dies unabhängig davon, ob Fragestellungen aus dem Betreuungsrecht, Familienrecht, Strafrecht, etc. stammen.
Die Intervision wird fachlich unterstützt durch den freiberuflich gutachterlich tätigen Kollegen Dr. Thomas Bachmann, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
Termine 2026:
17. September und
19. November
Uhrzeit 17:30 bis 19:30 Uhr
Veranstaltungsort: Bad Segeberg (genauer Ort wird bei Anmeldung mitgeteilt)
Zielgruppe: Eingeladen sind psychiatrische und psychologische Sachverständige, sowohl erfahrene Gutachterinnen und Gutachter als auch Kolleginnen und Kollegen mit ersten oder vertiefenden Fragestellungen zur gutachterlichen Praxis.
Fortbildungspunkte für Ärztinnen und Ärzte werden beantragt.
Anmeldung Formlos per E-Mail an kpjsh(at)aeksh.de

SAVE THE DATE: BÄK Curriculum Medizinische Begutachtung Modul III

Voraussichtlicher Termin am 11./12. Dezember 2026 an der Akademie der Ärztekammer Bad Segeberg. 
Weitere Informationen folgen. 
 

Über uns

Das Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJ) wurde im Jahr 2025 unter der Federführung des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Justiz und Gesundheit und in Kooperation mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein gegründet.

Ziel ist es, die psychiatrische und psychologische Gutachtenerstellung für Justizbehörden des Landes besser zu koordinieren, fachlich zu qualifizieren und zukunftsfähig zu gestalten.

Das Zentrum ist ein Zusammenschluss von Fachleuten aus Justiz, Medizin, Psychologie, Psychotherapie und Verwaltung. Gemeinsam arbeiten wir an einer praxisnahen, modernen und effizienten Sachverständigenstruktur in Schleswig-Holstein.

Zu unseren Zielen und Aufgaben gehören außerdem:

  • Unterstützung bei der Vermittlung von psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen für Justizgutachten
  • Interdisziplinärer Austausch und Fortbildung
  • Nachwuchsförderung

 

Kontakt und Erreichbarkeit

Per E-Mail: Sie erreichen uns unter kpjsh(at)aeksh.de.
Eingehende Nachrichten werden an Werktagen täglich gelesen und zeitnah beantwortet.

Sie erreichen uns telefonisch unter der 
Nummer 04551 803 330 zu folgenden Zeiten:

Montags:         8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstags:   8:00 – 16:00 Uhr
Freitags:          8:00 – 12:00 Uhr

ERREICHBARKEITS HINWEIS: vom 12.-23.10.2026 besteht keine telefonische Erreichbarkeit des KPJSH wegen Urlaubszeit. 

Das Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten Schleswig-Holstein (KPJ) befindet sich aktuell im Aufbau. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Erreichbarkeiten im Zuge des organisatorischen Aufbaus in den kommenden Wochen noch verändern können. Ihre Anfragen, Hinweise oder Ideen sind in jedem Fall herzlich willkommen und werden mit größter Sorgfalt behandelt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. med. Victoria Witt
Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Koordination und Leitung des KPJ