Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Ärztekammer Schleswig-Holstein – sie bildet das Parlament der Ärztinnen und Ärzte im Land.

Laut Heilberufekammergesetz trifft die Kammerversammlung alle grundsätzlichen politischen, strukturellen und finanziellen Entscheidungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein Dazu gehört unter anderem die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung sowie der Berufsordnung.

Die 70 Delegierten der Kammerversammlung werden von den rund 20.000 Schleswig-Holsteinischen Kammermitgliedern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Diese Delegierten wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte den Vorstand sowie die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten.

Aufgaben der Kammerversammlung

  • Berufspolitische Entscheidungen
    Beratung und Beschlussfassung zu aktuellen berufspolitischen Themen, Satzungsgebung Beschlussfassung über die Satzungen der Ärztekammer Schleswig-Holstein, z.B. Berufs-, Weiterbildungs-, Fortbildungs- und Wahlordnungen
  • Haushaltsplanung
    Genehmigung des Haushaltsplans sowie von Beitrags- und Gebührensatzungen
  • Gremienbesetzung
    z. B. Wahl des Vorstandes, der Ausschüsse sowie der Delegierten für den Deutschen Ärztetag

Auch wenn nur die gewählten Delegierten stimmberechtigt sind, steht die Teilnahme an den Sitzungen grundsätzlich allen Mitgliedern der Ärztekammer Schleswig-Holstein offen. Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden vom Vorstand und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer Schleswig-Holstein umgesetzt.

Ehrenamtliches Engagement

Sie sind interessiert an einem vielfältigen berufspolitischen Ehrenamt? In der Kammerversammlung können Sie sich als Ärztin oder Arzt aktiv für die Belange Ihrer Berufsgruppe einsetzen. Die nächste Kammerwahl findet 2028 statt.