Einrichtungen bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Neben ihren Selbstverwaltungsgremien, der Geschäftsstelle und den Abteilungen unterhält die Ärztekammer Schleswig-Holstein eine Vielzahl weiterer Einrichtungen und Kooperationen. Diese tragen dazu bei, medizinische Qualität zu sichern, Patientenschutz zu stärken, ethische Fragen zu klären und den Dialog mit Politik, Gesellschaft und anderen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen zu fördern. Sie ergänzen die vielfältige Struktur der Ärztekammer Schleswig-Holstein – einige sind direkt angebunden, andere kooperieren eng oder agieren eigenständig mit Sitz bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
Die Fördergesellschaft unterstützt die Arbeit der Akademie der ÄKSH, wobei die Mitgliedsbeiträge eine qualifizierte und unabhängige Fortbildung ermöglichen.
Den Vorstand bilden:
- Prof. Dr. med. Henrik Herrmann
- Dr. med. Dr. phil. Karl-Werner Ratschko
- Jörn Seydholdt
Weitere Informationen zur Fördergesellschaft und zur Mitgliedschaft
Der Förderkreis Qualitätssicherung unterstützt Projekte und Initiativen, die zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Schleswig-Holstein beitragen. Er fördert Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Versorgungsforschung und arbeitet eng mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein und anderen Institutionen des Gesundheitswesens zusammen.
Das Institut für ärztliche Qualität in Schleswig-Holstein (IÄQSH) wurde von der Ärztekammer Schleswig-Holstein, der Kassenärztlichen Vereingung Schleswig-Holstein und der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holsteien gegründet. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesundheitsversorgung im Land zu unterstützen, Qualitätssteigerungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Dazu bietet das IÄQSH die Begleitung und Durchführung von qualitätsevaluierenden und qualitätsverbessernden Maßnahmen an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des IÄQSH.
Das KPJ ist die zentrale Fach- und Koordinationsstelle für psychiatrische und psychologische Gutachten in Schleswig-Holstein. Es dient der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der forensischen Gutachtenpraxis und richtet sich an Gutachterinnen und Gutachter ebenso wie an Justiz, Verwaltung und weitere Akteure im Gesundheitswesen.
Das Ziel ist es, die Qualität, Verfügbarkeit und Zukunftsfähigkeit psychologischer und psychiatrischer Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften nachhaltig zu sichern und zu stärken.
Das Zentrum versteht sich als interdisziplinärer Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus Justiz, Medizin, Psychologie, Psychotherapie und Verwaltung. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Erstellung von Gutachten praxisnah, qualitätsgesichert und effizient zu gestalten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite des KPJSH.
Aufgaben und Schwerpunkte
- Koordination und Qualifizierung der Gutachtenerstellung für die Justizbehörden des Landes
- Vermittlung von Sachverständigen aus den Bereichen Psychologie und Psychiatrie
- Förderung des interdisziplinären Austauschs
- Organisation und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen
- Nachwuchsförderung im Bereich der forensischen Gutachtenerstellung
- Transparenz und Vernetzung innerhalb der Gutachtenlandschaft in Schleswig-Holstein
Für Sachverständige
Sie sind als psychologische oder psychiatrische Sachverständige tätig? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, sich in das Gutachterverzeichnis des KPJ aufnehmen zu lassen, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und die Weiterentwicklung der Gutachtenpraxis aktiv mitzugestalten.
Die Schlichtungsstelle informiert und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der außergerichtlichen Klärung von Streitfällen, wie z. B. dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Bereich Recht.
Auch als Patientin bzw. Patient haben Sie die Möglichkeit, sich bei Behandlungsfehlern an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter Patientenrechte und Konflikte.
Krebsregister
Das Krebsregister Schleswig-Holstein sammelt die Daten zum Auftreten, zur Behandlung und zum Verlauf der Krebserkrankungen aller im Land behandelter Krebspatienten und wertet diese aus. Es stellt somit die Grundlagen für Qualitätssicherung und Forschung bereit. Ziele des Krebsregisters sind insbesondere die weitere Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung, die Evaluation von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen und die Verbesserung der Datengrundlage für die Krebsepidemiologie.
Träger des Krebsregisters ist das Land Schleswig-Holstein. Umfang, Speicherung, Nutzung und Löschung der Daten sind im Krebsregistergesetz genau geregelt.
Vertrauensstelle
Die Vertrauensstelle mit Sitz an der Ärztekammer Schleswig-Holstein ist die Kontaktstelle für die meldenden Ärztinnen und Ärzte, nimmt deren elektronischen Meldungen an das Krebsregister entgegen und führt sie auf Patientenebene zusammen. Sie prüft die Meldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität und stellt bei Bedarf Rückfragen bei den Meldenden. Zudem führt sie die Abrechnung mit den Kostenträgern durch und reicht die Meldevergütung an die Meldenden weiter. Nach Abschluss der Verarbeitung der Meldungen leitet sie ausschließlich die klinischen und epidemiologischen Daten an die für die Auswertungen zuständige Registerstelle weiter, sodass dort kein Rückschluss auf eine Person möglich ist.
Meldepflicht
Alle Ärztinnen und Ärzte, z. B. in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäusern und Pathologien Schleswig-Holsteins sind gesetzlich dazu verpflichtet, Krebserkrankungen, an deren Feststellung und Behandlung sie beteiligt sind (Diagnosestellung, histolog./zytolog./autopt. Sicherung, Therapie, Änderungen im Krankheitsverlauf und/oder Tod), zu melden. Die Meldung muss bis zum 10. Werktag des Folgemonats des Meldeanlasses erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Krebsregisters Schleswig-Holstein.
Das Versorgungswerk ist der Rentenversicherungsträger der Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein und in diesem Zusammenhang für Alters-, Berufsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenabsicherung zuständig. Grundlage der Arbeit ist die Satzung, die von der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein erlassen wurde.