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Neue Richtlinie: zusätzlicher Cu-Filter bei dosisintensiven Röntgenstrahlungen

Für alle Röntgeneinrichtungen, die für dosisintensive Durchleuchtungsuntersuchungen am Menschen eingesetzt werden, ist gemäß der aktuellen Sachverständigen-Prüfrichtlinie die Verwendung einer erhöhten Kupfer-Mindestfilterung erforderlich. Darauf weist das Referat Strahlenschutz des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) hin.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die Verwendung einer erhöhten Mindestfilterung von jetzt 2,5 mm Al + 0,2 mm Cu-Äquivalent erforderlich. Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Angiografie und die Kard-Angiografie. Ein zusätzlicher Kupferfilter senke die Haut- und Eingangsdosis, reduziere den niederenergetischen Strahlungsanteil im Röntgenspektrum und verbessere den Patientenschutz, heißt es in der Mitteilung. Ziel sei es, die Patientenexposition zu verringern, ohne die diagnostische Aussagekraft zu beeinträchtigen.

Den Angaben des Ministeriums zufolge muss diese Anforderung bei folgenden Untersuchungen erfüllt werden:

  • kardial
  • Aorten
  • vaskuläre Interventionen am Körperstamm
  • cerebral/spinal/Karotis
  • Angiografie, Phlebografie ausschließlich am Körperstamm

Die Filteranforderung gilt sowohl für neu angeschaffte als auch für Bestandsgeräte. Die Umsetzung der Richtlinie wird im Rahmen der Inbetriebnahme oder bei der nächsten regulären Prüfung kontrolliert.

Bei Bedarf könnten Experten für Medizinphysik sowie Vertreter des Herstellers oder Sachverständige beratend hinzugezogen werden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter. Sollte eine Nachrüstung des Filters nicht möglich sein, sei das weitere Vorgehen mit dem MEKUN zu klären. (PM/RED)

 

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