Vorhaltepauschale in Hausarztpraxen: Voller Zuschlag wird schwierig
Wie es um die Erfüllung der Kriterien steht, zeigte die KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz in der jüngsten Abgeordnetenversammlung in Bad Segeberg anhand einer Simulationsrechnung mit den Daten des Abrechnungsquartals I/2025. Danach erfüllten 54 Prozent der Praxen das Kriterium Haus- und Heimbesuche und jeweils 49 Prozent geriatrisch/palliativmedizinische Versorgung und Schutzimpfungen. Ultraschalldiagnostik erfüllen 48 Prozent. Nur 22 Prozent erfüllten das Kriterium Kleinchirurgie / Wundversorgung.
Vier Prozent der Praxen erfüllten im ersten Quartal 2025 keines der insgesamt zehn Kriterien, weitere acht Prozent nur ein Kriterium. Wer nicht mindestens zwei Kriterien erfüllt, kann keinen Zuschlag zur Vorhaltepauschale abrechnen. Wer mindestens acht Kriterien erfüllt, kann den höchsten Zuschlag (30 Punkte) auf die Vorhaltepauschale abrechnen. Dies traf bislang auf sechs Prozent der Praxen zu. Weitere elf Prozent erfüllten bereits sieben Kriterien. Wer aus dieser Gruppe nur ein Kriterium mehr erfüllt, könnte also den vollen Zuschlag abrechnen und damit von zehn auf 30 Punkte Zuschlag klettern.
Die Vorhaltepauschale (Gebührenordnungsposition 03040) wird seit 2013 als Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages gezahlt. Sie wird ab 2026 abgesenkt von 138 auf 128 Punkte. Um einen Zuschlag von zehn Punkten und damit auf die bisherige Punktzahl zu kommen, muss eine Praxis mindestens zwei von zehn Kriterien erfüllen. Für die große Mehrheit der Hausarztpraxen wird sich deshalb nichts ändern - auch dies zeigte Schultz in der Simulationsrechnung. (di)






