Frau mit langen blonden Haaren im dunklen Blazer steht vor weißem Hintergrund und lächelt in die Kamera.
Claudia Straub © vdek Georg J. Lopata

Vor dem Bundesrat: vdek-Appell an die Landesregierung

Am 27. März soll das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesrat abschließend beraten werden. Im Vorwege gibt es Appelle, u.a. vom Verband der Ersatzkassen (vdek) an die Landesregierung in Schleswig-Holstein. Der Verband drängt außerdem auf Beteiligung an den Gesprächen auf Landesebene zur Gestaltung der stationären Landschaft in den Versorgungsregionen.

„Nach mühsamen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zur Krankenhausreform verständigt. Die Zustimmung des Bundesrates morgen ist wichtig, damit der Reformprozess nicht weiter verzögert wird und in geordneten Bahnen Fahrt aufnehmen kann“, wurde Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, in einer Mitteilung zitiert. Bei den folgenden Schritten zur Umsetzung auf Landesebene sei es wichtig, an den ursprünglichen Zielen der Reform – Qualität und Konzentration – festzuhalten.

Vdek will auf Landesebene mitreden
Für die Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den Krankenhäusern in den Versorgungsregionen forderte Straub eine enge Einbindung der Ersatzkassen. Als Mitglied im Landeskrankenhausausschuss und als Verband, der mehr als die Hälfte aller gesetzlich krankenversicherten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner vertrete, erwarte der vdek, frühzeitig beteiligt zu werden. „Wir können dort unsere Expertise in die Entwicklung der künftigen Versorgungsstrukturen einbringen“, so Straub. „Es geht uns darum, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche sicherzustellen und gleichzeitig die Konzentration komplexer und hochspezialisierter medizinischer Leistungen zu erreichen. Dabei gilt es, mit Augenmaß vorzugehen und eine gute Balance aus Erreichbarkeit und weiteren Wegen für eine bessere Qualität zu finden.“

Qualitätsstandards müssen erfüllt werden
 Straub lobte das Konzept der Versorgungsregionen, das die Landesregierung aus den Versorgungsclustern entwickelt hat, die während der Corona-Pandemie eingerichtet wurden. Die Versorgungsregionen sind Grundlage für die künftige Krankenhausplanung und für die Zuweisung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform.
 Aus Sicht der Ersatzkassen ist die Erfahrung in den Kliniken durch hohe Fallzahlen ein zentraler Indikator für Qualität. „Wir werden uns im Interesse unserer Versicherten für die Erfüllung der bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards in Schleswig-Holstein stark machen“, betonte die Landeschefin des Ersatzkassenverbandes. Am Ende eines gesteuerten Konzentrationsprozesses solle eine „gut vernetzte und an Qualität orientierte Versorgungslandschaft" stehen. 
Einzelne Abteilungen oder Klinikstandorte könnten aus Sicht Straubs wegfallen, wenn sie für die Versorgung der jeweiligen Region in Zukunft nicht mehr relevant sind. Die Haltung der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) zum Reformprozess hat KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund in einem Gastbeitrag für das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt zusammengefasst. (PM/RED)

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