Update des UKSH zum Datendiebstahl
Das Unternehmen Unimed wurde, wie berichtet, im April von Cyberkriminellen angegriffen. Unimed rechnet für zahlreiche Kliniken in Deutschland die Leistungen bei Patientinnen und Patienten mit privater Krankenversicherung bzw. privater Zusatzversicherung und bei Selbstzahlern ab. Bei dem Cyberangriff auf Unimed wurden unter anderem Patientendaten des UKSH entwendet, die Unimed für die Abrechnung von Privatrechnungen nutzte.
Mailadresse für Betroffene eingerichtet
Wie das UKSH in einem Update klarstellte, seien dabei keine Daten aus kassenärztlichen Behandlungen betroffen gewesen, diese würden auch gar nicht über Unimed abgerechnet. Zugleich gab das UKSH eine Mailadresse für Patientinnen und Patienten für Fragen zum Thema bekannt (datenschutz.em(at)uksh.de).
Genaues Ausmaß noch unklar
Dem UKSH sind das genaue Ausmaß und die Folgen des Datendiebstahls weiterhin nicht abschließend bekannt. Nach bisheriger, vorläufiger Information wurden mindestens 9.000 UKSH-Datensätze bei Unimed gestohlen. „Der Großteil der jährlich über 500.000 Patientinnen und Patienten des UKSH ist damit nicht vom Angriff auf Unimed betroffen, auch weil der weitaus größte Teil davon reine Kassenleistungen in Anspruch nimmt", teilte das UKSH mit. Der Maximalversorger hat von Unimed eine vollständige Aufklärung des Sachverhaltes gefordert. Anschließend will das UKSH in Absprache mit der Landesdatenschutzbehörde Betroffene informieren. Nach aktuellem Stand ist dies frühestens ab kommender Woche möglich.
Sensibilität für das Thema steigt
„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Ihr Diebstahl ist ein schwerwiegender Eingriff für die Betroffenen. Wir nehmen diesen Vorfall sehr ernst und fordern vom Dienstleister lückenlose Aufklärung. Parallel prüfen wir rechtliche Schritte gegen Unimed“, wurde UKSH-Chef Prof. Jens Scholz in einer Mitteilung des UKSH zitiert. Der Fall sorgt in Politik und Öffentlichkeit für Aufsehen. Politiker nutzten den Vorfall, um auf die wachsenden Gefahren durch Cyberkriminalität hinzuweisen. Experte Nikolaus Stapels hatte diese Gefahr im März im Interview mit dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt beschrieben. (PM/RED)





