Überarbeitetes Rettungsdienstgesetz geht in den Landtag
Mit dem Gesetz sollen alle in der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungssektoren besser in die Vorgänge integriert werden. Die Leitstellen sollen eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung des jeweiligen Einsatzes erhalten und eine Priorisierung vornehmen können, um die verfügbaren Rettungsmitteloptimal einzusetzen.
Viel Zustimmung in der Anhörung
Im Januar hatte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken den Entwurf vorgestellt, im Rahmen der Anhörung Reaktionen von Akteuren aus dem Gesundheitswesen hervorgerufen und diese teils eingearbeitet. „Es ist sehr erfreulich, dass der Gesetzentwurf insgesamt große Zustimmung erfahren hat. Das bestätigt unser Ziel: Wir wollen gemeinsam mit Rettungsdiensten, Kommunen, Kliniken und niedergelassenem Bereich die zur Verfügung stehenden Ressourcen besser nutzen, um Patientinnen und Patienten möglichst passgenau zu helfen. Im Rahmen der Anhörung haben wir zudem wertvolle Anregungen in Detailfragen erhalten und im Entwurf angepasst“, wurde Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitiert.
Folgende Anpassungen gegenüber dem ersten Entwurf hat das Ministerium vorgenommen:
- Bei der Einführung der neuen Einsatzkategorien wurde eine Übergangsfrist aufgenommen.
- Als zusätzliches Einsatzmittel wurde ein Akuteinsatzfahrzeug aufgenommen. Damit sollen Patienten mit akuten Erkrankungen, die nicht bedrohlich für die Vitalfunktionen sind, besser versorgt werden können.
- Die Bezeichnung „Ärztliche Leitung Rettungsdienst“ soll in künftig in „Leitung Medizinische Versorgung“ geändert werden. Dies soll eine interdisziplinäre Leitungsstruktur im Rettungsdienst ermöglichen, die Kompetenzen erfahrener Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter stärker nutzt.
Für die im ersten Gesetzentwurf vorgesehenen niedrigschwelligen Rettungsstandorte, mit denen im ländlichen Raum etwa in Urlaubszeiten die etablierten Rettungswachen unterstützt werden können, sind aus dem entfernt worden. Sie können aber bei Bedarf durch untergesetzliche Regelung auf kommunaler Ebene eingerichtet werden. (PM/RED)






