Startschuss für Umsetzung der Krankenhausreform
Mit der Klinikreform sind einschneidende Änderungen für die Krankenhäuser verbunden. Eine der wichtigsten: Sie sollen Leistungen künftig nur dann noch abrechnen können, wenn sie die Qualitätskriterien der entsprechenden Leistungsgruppe erfüllen und diese im Rahmen einer Leistungsgruppenprüfung durch den Medizinischen Dienst nachweisen können. Der MD Nord kündigte in einer Mitteilung an, dass seine Mitarbeitenden in den kommenden Monaten mehr als 1.500 Leistungsgruppenprüfungen in Schleswig-Holstein und Hamburg durchführen werden. Die Prüfungen werden an 69 Krankenhausstandorten in Schleswig-Holstein und 35 in Hamburg stattfinden. Die Ergebnisse wird der MD Nord bis 30. Juli 2026 an die Bundesländer übermitteln.
Die Überprüfung der Klinikstrukturen und Qualitätsmerkmale soll künftig alle drei Jahre erfolgen. Ziel des MD ist es, die Prüfzyklen der Leistungsgruppenprüfungen mit den bereits bestehenden OPS-Strukturprüfungen und, wenn möglich, auch mit den Qualitätskontrollen zu harmonisieren. Unterlagen und Nachweise, die für diese Prüfungen benötigt werden, sollen mehrjährig genutzt werden können. Auf diese Weise soll der organisatorische Aufwand für Krankenhäuser im Rahmen bleiben.
„Herkulesaufgabe" für den MD
Dr. Andreas Krokotsch, Ärztlicher Leiter des MD Nord, sprach in diesem Zusammenhang von einer „Herkulesaufgabe", für die es ein enges Zusammenspiel aller Akteure im Gesundheitswesen brauche. Der MD Nord erkläre transparent Prüfmodalitäten sowie Abläufe. Allerdings ist Krokotsch keineswegs zufrieden mit der Ausgestaltung der Leistungsgruppen. Die Gründe hatte er kürzlich in einem Vortrag vor der Kammerversammlung der Ärztekammer Schleswig-Holstein deutlich gemacht. Landesgesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken sieht es als gemeinsames Ziel der Akteure an, „das umfangreiche, zeitlich sehr ambitionierte Verfahren für die Kliniken möglichst einfach zu gestalten." (PM/RED)




