Sozialgerichte: Viel Bürgergeld, wenig Kassenarztrecht
Die Zahl der Klagen an den Sozialgerichten hat gegenüber 2024 (8.132) abgenommen. In einer längerfristigen Betrachtung und im bundesweiten Trend ist dagegen eine Zunahme zu beobachten. Besonders deutlich wird dies bei den Verfahrenseingängen bei den Eilverfahren: Im Jahr 2025 sind an den Sozialgerichten 1.240 Eilverfahren gegenüber 865 im Jahr 2024 eingegangen - eine Steigerung um rund 43 %. Auch am Landessozialgericht sind die Berufungseingänge im Jahr 2025 mit 824 gegenüber 703 im Jahr 2024 um 17 % angestiegen. Noch stärker fiel der Anstieg bei den Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz am Landessozialgericht aus. Bei 224 Beschwerden im Jahr 2025 gegenüber 165 Beschwerden 2024 beträgt die Steigerung rund 36 %.
Abnehmende Bestände
Die Bestände konnten trotz der gestiegenen Eingänge abgebaut werden. Ende des Jahres 2025 waren noch 11.756 Klageverfahren an den Sozialgerichten anhängig, Ende 2024 waren es noch 12.789. Auch am Landessozialgericht ist die Bestandszahl weiter rückläufig. 2025 war ein Endbestand von 1.445 Berufungen gegenüber 1.714 im Vorjahr zu verzeichnen.
Steigende Verfahrensdauer
Die Dauer der Verfahren an den Sozialgerichten lag 2025 durchschnittlich bei 22,4 Monaten und am Landessozialgericht bei 30,9 Monaten. Die Verfahrensdauer hängt wesentlich von der Anzahl der Eingänge ab - die Erledigungsdauer steigt statistisch gerade dann, wenn viele Verfahren aus den alten Beständen erledigt werden. In Rechtssachen waren im Jahr 2025 – in Arbeitskraftanteilen – an den Sozialgerichten 37,28 und am Landessozialgericht 11,55 Richterinnen und Richter tätig.
Nur wenig Kassenarztrecht
Die meisten Eingänge in der ersten Instanz waren mit 21 % im Bereich des Bürgergeldes nach dem SGB II (1.564 Klagen) und mit 17 % im Krankenversicherungsrecht (1.288) zu verzeichnen. Zum Vergleich: Auf dem Bereich des Kassenarztrechts (89 Fälle) entfielen nur 5 %. Am Landessozialgericht waren die meisten der eingegangenen Berufungen dem Krankenversicherungsrecht zuzuordnen (26 %), gefolgt von Streitigkeiten über das Bürgergeld (16 %). 14 Klagen betrafen das Kassenarztrecht. (PM/RED)






