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Sechs Versorgungsregionen für die Krankenhausplanung

Die Versorgungsregionen werden für die Zuteilung der Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Das Landesdgesundheitsministerium informierte Kliniken und Landeskrankenhausausschuss.

Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken (CDU) hat die Kliniken Schleswig-Holsteins und die Mitglieder des Landeskrankenhausausschusses zum Stand der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform sowie über die Erstellung des neuen Krankenhausplanes informiert. Rund 70 Akteure aus der Klinikszene waren bei der Fachveranstaltung in den Räumen des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster dabei.

Zuschnitt der Regionen
Dabei informierte das Ministerium über die Zuschneidung von künftig sechs Versorgungsregionen im Land. Die Region West umfasst die gesamte Region an der Nordseeküste und reicht von Sylt bis an die Elbe. Die Region Nordost umfasst das Land zwischen östlicher dänischer Grenze bis Rendsburg. Die darunter liegende Region Mitte beginnt am Nordostsee-Kanal im Norden bis Kaltenkirchen im Süden. Die Region Südwest reicht ebenfalls vom südlicheren Teil des Kanals bis Hamburg. Die Region Ost umfasst Fehmarn und Ostholstein, reicht im Süden an die Lübecker Stadtgrenze und bis kurz vor Hamburg. Die darunter liegende Region Süd reicht von Lübeck bis Geesthacht. Beim Zuschnitt wurden laut Ministerium folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Orientierung an „echten“ Patientenströmen 
  • natürliche und/oder geografische Grenzen; Abweichung von etablierten Grenzen (z. B. Kreisgrenzen) möglich, wenn mit relevanten Vorteilen verknüpft
  • sinnvoll begrenzte Anzahl der Versorgungsregionen für eine regionale Planung
     Einwohnerzahlen
  • bestehende Krankenhausstandorte
  • Verteilung der an der Notfallversorgung teilnehmenden Kliniken 

Die Versorgungsregionen werden bei der Zuteilung der Leistungsgruppen eine Rolle spielen. Zum Hintergrund: Bei der Neuaufstellung des Krankenhausplans im Norden sollen die medizinische Bereiche auf verschiedenen geografischen Ebenen geplant werden. Als kleinste Planungsebene dienen Kreise und kreisfreien Städte: Dort sollen wichtige wohnortnahe Leistungen vorgehalten werden. Daneben wird es spezialisierte Leistungsgruppen geben, die nur bei landesweiter oder länderübergreifender Planung berücksichtigt werden. Die Versorgungsregionen dienen als Zwischenebene, insbesondere um zeitkritische Leistungsgruppen – und damit die entsprechenden Angebote – sachgerecht beplanen zu können. Ziel ist es, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche und zugleich eine Konzentration komplexer und hochspezialisierter Leistungen zu ermöglichen. Die Versorgungsregionen werden auch Grundlage für die anstehenden Regionalgespräche mit den Klinikträgern. Diese Gespräche starten im Frühjahr und dienen der Abstimmung in den Regionen. 

Krankenhausreform: Von der Decken pocht auf Änderungen
Die Leistungsgruppen sind die Basis des mit der Bundesreform geplanten neuen Finanzierungssystems. Sie werden den Kliniken erlauben, eine bestimmte Leistung abzurechnen. Um die Zuteilung einer Leistungsgruppe zu erhalten, müssen die Kliniken z. B. entsprechende strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllen.
Ministerin von der Decken kündigte noch einmal an, dass sie sich auf Bundesebene gemeinsam den anderen Ländern für notwendige Verbesserungen an der Krankenhausreform einsetzen wird. „Sie muss praxistauglich werden, damit die Versorgung weiterhin gesichert werden kann. Ich erwarte von allen Beteiligten auf Bundesebene, dass sie zügig die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vornehmen", wurde von der Decken in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitiert. (PM/RED)

 

 

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